Donnerstag, 9. April 2020

Betrugsverdacht - Coronahilfen in NRW ausgesetzt


Die aktuelle Episode der Corona-Krise zeigt einmal wieder, warum es keine gute Idee ist, Menschen zu sehr an die Benutzung von Suchmaschinen zu gewöhnen: 
Wie heute bekannt wurde, hat das Land NRW vorläufig die Auszahlung von Corona-Hilfen für Kleinunternehmen ausgesetzt, da sich gezeigt hat, daß durch mißbräuchliche „Fake-Seiten“ ein Teil der Beihilfen offenbar auf falsche Konten verschoben wurde. Und das funktioniert so:

Das Land hat ja bekanntlich am Freitag, den 27.03., ein Webformular freigeschaltet, mit dem kleine Unternehmen einen sog. „Billigkeitszuschuss“ (ugs. Corona-Soforthilfe) beantragen konnten. Hierzu mußten neben Steuernummer und verschiedenen Angaben über die Art des Unternehmens auch die IBAN für die Auszahlung des Geldes angegeben werden. Viele Menschen hatten auf die Freischaltung dieses Formulars dringend gewartet, welches unter der offiziellen Domain der Landesregierung (https://soforthilfe-corona.nrw.de) erreichbar war und ist. Es wird und wurde immer empfohlen, diese Adresse direkt in die Browser-URL-Zeile einzugeben und nicht den Weg über eine automatische Websuche zu gehen. 
Betrüger haben nun offenbar die Domain des Landes nachgebaut und durch aufwendige SEO-Optimierung erreicht, daß die Fake-Seite in Google noch vor der tatsächlichen Seite des Landes angezeigt wurde. Das hat zur Folge, daß ein Browser mit aktiver automatischer Websuche (heute Standart auf 95 % der Geräte) über die „Autocomplete-Funktion“ direkt auf die täuschend echt aussehende Fake-Seite geleitet hat - anstatt auf die des Landes. Hier haben nun Betrüger die Daten des Unternehmens abgegriffen und anschließend selbst einen Antrag auf Soforthilfe gestellt - lediglich mit dem Unterschied, daß statt der IBAN des Unternehmens eine eigene, fremde IBAN für ein unter falscher Identität eröffnetes Konto verwendet wurde. Für das betroffene Unternehmen hatte das zur Folge, daß über die - korrekt übermittelte - eMail ein Bewilligungsbescheid kam (wenn auch mit einiger Verzögerung bzw. teilweise doppelt), die Auszahlung des Geldes jedoch teilweise bis heute noch nicht erfolgt ist. 
Tatsächlich jedoch ist das Geld längst ausgezahlt, nur eben nicht auf das Konto des Unternehmens! Im Laufe dieser Woche ist die beschriebene Masche aufgefallen, da sich einige Unternehmen über die zögerliche Gewährung der Beihilfen gewundert haben und ihre Anträge teilweise doppelt gestellt haben. Das Land hat dann natürlich vor einer zweiten Bewilligung erst einmal den Verbleib des bereits gezahlten Geldes aufklären wollen. 
Es bleibt spannend zu sehen, ob das Land NRW den Verbleib der Gelder aufklären kann und ggfs. die Zahlungen doppelt vornehmen wird. 

Nachtrag:
Normalerweise läßt sich die verwendete IBAN im Bewilligungsbescheid kontrollieren.
Es ist zur Zeit noch unbekannt, ob die Betrüger auch irgend eine Form von "eMail-Proxy" verwendet haben, um in den als PDF versendeten Bescheiden die IBAN wieder zurück zu ändern. Technisch wäre dies ohne größere Probleme machbar, da bekanntlich die Absende-Adresse einer eMail keinen Anhaltpunkt für den tatsächlichen Versender bietet. 

Link:
Pressemitteilung 

Mittwoch, 25. März 2020

Coronakrise: IT-Freelancer und Liquiditätssicherung


Die aktuelle "Corona-Krise" hat durchaus unterschiedliche Auswirkungen auf die IT und die IT-beratenden Berufe. So läßt sich feststellen, daß alle Service- und Hotline-Anbieter aus dem Bereich "Remote Work, VPN und Collaboration-Lösungen" gerade zu Beginn der Krise eine stark erhöhte Nachfrage zu verzeichnen hatten. Alle Mittelständler wollten auf einen Schlag ihren Betrieb remote-work-fähig machen. VPN-Server mußten eingerichtet werden oder auf dutzenden Laptops die Zugänge eingerichtet und aktualisiert werden; das Collaboration-Tool-Projekt mußte plötzlich ausgerollt werden, da man in den vergangenen Jahren immer andere, wichtigere Themen bearbeitet hatte und die Provider meldeten Lastspitzen beim Videoconferencing-Traffic und der IP-Telefonie.

Anders sah es dagegen bei den IT-Projektarbeitern aus, wie Golem News berichtet. Hier werden gerade die Kollegen, die "frisch" als Externe mit Projekten betraut sind, aktuell gekündigt bzw. "on hold" gestellt. Diejenigen jedoch, die bereits seit Jahren für einen Auftraggeber arbeiten oder sogar mittlerweile in den Betrieb integriert sind, können sich über Aufträge nicht beklagen; im Gegenteil. Die Wirtschaft reagiert also eigentlich, wie es zu erwarten war: Risikominimierung durch Kostensenkung bei den Kräften, die man "schnell los werden" kann; dafür müssen die übrigen Arbeitnehmer die - durchaus vorhandene - Arbeit auffangen.

Einige Experten sagen daher auch einen Auftrags-Boom für Freelancer nach der Krise voraus. Die meisten Projekte sind nämlich nicht aufgehoben, sondern aufgeschoben.

Woher aber das Geld jetzt nehmen, wenn die Auftragslage dünn ist? Mein Kooperationspartner Michael Hölper (MHBiltrol) hat in einem kleinen "Liquiditätswegweiser" einen Überblick über die aktuellen Hilfs- und Förderprogramme zusammengestellt. Viele Programme sind allerdings noch so "frisch", daß der Wegweiser in den nächsten Tagen für weitere Informationen kontinuierlich upgedated werden wird.
Links:
Golem News
MHBiltrol

Montag, 23. März 2020

Home Office oder was?

Viele Arbeitnehmer - ob im IT-Sektor oder nicht - sind durch die Corona-Pandemie auf einmal ins Home Office komplimentiert worden. Viele Firmen möchten es vermeiden, daß aufgrund einer Infektion im Großraumbüro auf einmal die gesamte Belegschaft über mehrere Schichten oder Arbeitsgruppe ausfällt, da plötzlich alle gleichzeitig in Quarantäne geschickt werden müssen. So gibt es diverse Modelle, etwa das aus einer Arbeitsgruppe immer nur eine Person Präsenzdienst machen darf, während die übrigen von zu Haus zuarbeiten. Oder dahingehend, daß in mehreren halbtägigen Schichten gearbeitet wird, wobei die Schichten sich beim "Schichtwechsel" nicht begegnen sollen.

Der Ruf nach VPN-Servern, Collaboration-Tools, Videokonferenz-Programmen und Office-Chat-Lösungen ist dabei lauter als je zu vor; die üblichen Verdächtigen (Slack, Trello, Asana und MS Teams) haben bereits Sonderkonditionen für die nächsten 6 Monate eingeräumt.
Vor allem Microsoft nutzt die Gunst der Stunde, um die Unternehmen über MS Teams noch stärker in das MS Office Ökosystem einzubinden, gern in der 365-Abo-Version. Die Kombination aus Sharepoint Server, Gruppenchat und adhoc-Videokonferenz hat zwar noch so einige Macken, fairerweise muß man allerdings auch zugestehen, daß sich für manch komplexe Aufgaben - etwa das gruppenübergreifende, gleichzeitige Arbeiten an Pivot-Exceltabellen - kaum Alternativen bieten.

Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit sollten allerdings gerade bei der Arbeit im Home Office mit auf der Agenda stehen; der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden Würtemberg hat bereits ein entsprechendes Corona - "HomeOffice"-FAQ zusammen gestellt.

Bis dahin - für alle ITler und Technicker, die im Home Office dann doch zu viel Zeit übrig haben - vielleicht ist nun Zeit für das ein oder andere Make!-Projekt:

Das FLOPPOTRON spielt für Sie: "Take on me"!


Dienstag, 10. März 2020

Digitale Enteignung, Apple-Style


Zum Thema „digitale Enteignung“ und dem Risiko der streamenden Gesellschaft habe ich mich schon an mehrerer Stellen ausgelassen (hier, hier und hier). 
Genau so, wie der iPod ab 2001 nicht nur den Musikmarkt, sondern auch die Art des Medienkonsums veränderte - vom „Datenträger“-Konsum zum digitalen Vervielfältigungsstück - ändert sich gegenwärtig das Konsumverhalten vom digitalen Vervielfältigungsstück (Datei) hin zum gestreamten Inhalt, der mobil und cross-Plattform überall dort „genossen“ werden kann, wo Internet verfügbar ist. 
Klassischerweise bedient man sich dabei an einem Pool des jeweiligen Anbieters; Musikstücke oder Filme, die dieser nicht im Katalog hat, gibt es eben nicht. Dadurch wird der Markt weg von kleinen Content-Schöpfern, hin zu wenigen großen Anbietern verschoben, da diese den Streamingdiensten mehr Gewinn versprechen. 

Um nicht die Kunden mit „eigener“ Musik (und individuellem Geschmack...) zu verprellen, hat man in letzter Zeit häufiger die Option, beim Streaminganbieter die eigenen Inhalte (Musikdateien…) hochzuladen, um via Streaming mobil darauf zugreifen zu können. 
Eine interessante Erfahrung hierzu berichtete jetzt Thom Dunn von boingboing.net:
Er hatte eigene Musikdateien bei Apple iTunes Match hochgeladen und konnte diese auch für eine gewisse Zeit von dort streamen. Offenbar haben sich allerdings seitens Apple die Lizenzrechte ausgerechnet für diese Musikwerke geändert: Apple löschte ohne Vorwarnung eines der Alben, die Dunn selbst hochgeladen hatte - so daß es auf allen Geräten verschwunden war. Die AGB des Anbieters geben dies her.  
Hieran zeigt sich, daß der Streaminganbieter das Angebot nur als „Service“ oder „Zugriffsmöglichkeit“ sind, nicht aber als „Hosting“ oder die Bereitstellung von Speicherplatz. Es zeigt sich, daß es sich lohnen könnte, eigene Medien auch noch einmal auf eigenem Speicherplatz zu sichern - und das ein Streaminganbieter nicht mit einem Speicherplatz-Anbieter verwechselt werden sollte. 

Link:

Bericht auf WinFuture 

Montag, 10. Februar 2020

Am Rechtsstaat vorbei ein Exempel statuieren?



Ich muß schon sagen, ich war etwas geschockt, als ich jetzt die Stellungnahme des schweizerischen Rechtsprofessors Nils Melzer nicht nur vom Hörensagen erfahren habe, sondern ihn im Live Interview zur Behandlung von Julian Assange gehört habe. Man kann über Herrn Assange denken was man will; ihn sympatisch finden oder nicht - was nicht geht, ist, das ein Rechtsstaat jahrelang systematisch falsche Beweise und Zeugenaussagen lanciert, um einen nicht bestehenden Auslieferungsgrund gegen eine Person zu konstruieren. Ob und wer alles an dieser Sache mitgewirkt hat, ist zur Zeit noch unübersichtlich. Klar ist jedoch, daß Herrn Assange in den USA erhebliche - und nach unserem Rechtsverständnis unangemessene - Bestrafungen erwarten würde, wenn er vor das Sondergericht „espionage court“ in Alexandria, Virginia, gestellt würde. Bis zu 175 Jahre könnte der Geheimnisverrat als Strafmaß nach sich ziehen - dabei könnte Assange sich auf das journalistische Privileg berufen und hat die Geheimnisse ja nichtmals selbst ausspioniert, sondern lediglich veröffentlicht. Das wird dort jedoch vermutlich keine Rolle spielen. 
Wenn der Rechtsstaat sich mißbrauchen läßt, um für eine Regierung ein „Exempel zu statuieren“, hat er sich im gleichen Augenblick entwaffnen lassen. 

Quellen:
Republik - Ausführlicher Hergang
Heise News
WikiLeaks - das originale „Collateral Murder“ Video, das durch Assange bekannt wurde

Sonntag, 9. Februar 2020

Huawei und die USA


Bei der Bestückung der 5G-Sendetechnik gibt es z.Zt. bekanntlich einen Diskurs zwischen den USA und europäischen Staaten. Seitens der USA wird versucht, die Europäer von der Verwendung der (technisch führenden) Huawei-Technik abzuhalten, da diese die Gefahr chinesischer Staatsspionage in die Netze bringen würde. Beweise hierfür liegen allerdings bisher nicht vor, auch technische Experten halten dieses Risiko für überschaubar. 
Ein anderer Blickwinkel macht das Ansinnen der Amerikaner jedoch deutlich plausibler: Bekanntermaßen haben die 5-eyes-Staaten ein recht erfolgreiches System bei konventioneller Netzwerktechniken entwickelt, um Hubs und Switches vor Auslieferung mit zusätzlicher Hardware zu versehen, die ein Ausspähen des Netztraffics erleichtern. Dieser Zugriff fehlt bei der chinesischen Hardware weitestgehend. Man kann daher auch annehmen, das nicht die Sorge vor chinesischer Spionage, sondern die Sorge vor dem Fehlen eigener Spionage die „Gefährdungslage“ darstellt, die in den Diskussionen zur Zeit bemüht wird. 




Gehört mir mein Auto?


Letzte Woche habe ich unter dem Titel „Gehört mir mein Smartphone“ über die Implikationen der amerikanischen „right to repair“-Debatte berichtet, die auch für Deutschland interessant ist. Gerade bei gekauften Waren ist der nachträgliche Eingriff in die Funktionalität rechtlich schwierig. 

Nun wurde bekannt, daß Tesla bei mehreren gebraucht verkauften Autos nachträglich den Autopilot wieder deaktiviert hat. Die ungefähr 8.000,- $ teure Option, genannt FSD (Full SelfDriving Capability), kann - wenn das Auto hardwaremäßig ausreichend ausgestattet ist - per Software aktiviert werden. Offenbar war dies in der Vergangenheit auch bei einigen Fahrzeugen passiert, bei denen das Feature nicht von vorn herein vom Erstkäufer bezahlt worden ist. Hier hat Tesla nun im Rahmen eines Software-Updates die Funktion wieder abgeschaltet. Sehr zur Verwunderung eines neuen Käufers, der das Fahrzeug unter anderen wegen dieser Funktion erworben hatte. 

Da das Fahrzeug bereits ausgeliefert war und die Funkton rein in Software realisiert ist, würde sich in Deutschland die Frage des Erschöpfungsgrundsatzes stellen. Das Recht des Herstellers erschöpft sich an dem konkreten Vervielfältigungsstück - auch wenn dieses auf dem Flash-Speicher eines Autos aufgespielt ist. Ausweg wäre, wenn die Software nicht mitverkauft wäre - eine Argumentation, die deutsche Gerichte sicher nicht mitgehen würden. 


Quelle: Heise News