Sonntag, 9. Februar 2020

Gehört mir mein Auto?


Letzte Woche habe ich unter dem Titel „Gehört mir mein Smartphone“ über die Implikationen der amerikanischen „right to repair“-Debatte berichtet, die auch für Deutschland interessant ist. Gerade bei gekauften Waren ist der nachträgliche Eingriff in die Funktionalität rechtlich schwierig. 

Nun wurde bekannt, daß Tesla bei mehreren gebraucht verkauften Autos nachträglich den Autopilot wieder deaktiviert hat. Die ungefähr 8.000,- $ teure Option, genannt FSD (Full SelfDriving Capability), kann - wenn das Auto hardwaremäßig ausreichend ausgestattet ist - per Software aktiviert werden. Offenbar war dies in der Vergangenheit auch bei einigen Fahrzeugen passiert, bei denen das Feature nicht von vorn herein vom Erstkäufer bezahlt worden ist. Hier hat Tesla nun im Rahmen eines Software-Updates die Funktion wieder abgeschaltet. Sehr zur Verwunderung eines neuen Käufers, der das Fahrzeug unter anderen wegen dieser Funktion erworben hatte. 

Da das Fahrzeug bereits ausgeliefert war und die Funkton rein in Software realisiert ist, würde sich in Deutschland die Frage des Erschöpfungsgrundsatzes stellen. Das Recht des Herstellers erschöpft sich an dem konkreten Vervielfältigungsstück - auch wenn dieses auf dem Flash-Speicher eines Autos aufgespielt ist. Ausweg wäre, wenn die Software nicht mitverkauft wäre - eine Argumentation, die deutsche Gerichte sicher nicht mitgehen würden. 


Quelle: Heise News