Samstag, 14. März 2009

Passwörter besser geheim halten!

Der Inhaber eines eBay-Accounts haftet für eine Markenverletzung auch dann, wenn nicht er, sodern ein Dritter diese begangen hat - nämlich dann, wenn er seine Zugangsdaten nicht hinreichend vor dessen Zugriff gesichert hat. Also: Notizzettel mit Username- /Passwortkombinationen nach Gebrauch besser wieder vom Monitor abhängen. Fragt sich, ob dies z.B. auch im Fall moderner Passwortmanager an gemeinsam genutzten PCs gilt.

Quelle: BGH Pressemeldung

DE-Post-E-Mail-Dingens-Dienst

Und noch einen soll es geben: Die Deutsche Post will ihre eigene Suppe kochen, sprich, nicht bei der DE-Mail mitmachen, aber doch einen vergleichbaren, aber eigenen Dienst anbieten. Da gab es doch schon mal... ah ja, die ePost! Ihr lebenslanger elektronischer Briefkasten, eingestellt im Jahre 2004...

Quelle: Heise-News

GEZ GIS los...

In Österreich heißt die GEZ GIS. Ansonsten funktioniert sie aber ähnlich, insbesondere, wenn es um die Gebührenpflicht geht. Jedenfalls ist man auch in Österreich auf die Idee der "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" - sprich internetfähige PCs - gekommen.
Wegen eines solchen wurde unlängst der erste Gebührenbescheid gegen einen ansonsten rundfunkfreien Haushalt erlassen. Zu Unrecht, stellte nun die (in Österreich) zuständige Finanzbehörde fest.

Quelle: Heise-News

Mittwoch, 4. März 2009

Wahlmaschinen gern, aber bitte Vernünftige!

So könnte man die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Wahlmaschinen zusammenfassen, mit der die Nutung der gegenwärtig verwendeten Modelle des Typs "Nedap ESD1 / 2" praktisch ausgeschlossen wurde.
Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl aus Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG gebiete nämlich, daß "alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen." Das bedeutet, daß die "wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können" müssen. Dies ist bei den gegenwärtig verwendeten Geräten nicht der Fall.
Im Gegenteil ist es bei der Nutzung dieser Geräte in den Niederlanden wohl bereits zu einem Fall von Wahlbetrug gekommen. Eine umfangreiche Auseinandersetzung mit dem Thema Wahlmaschinen mit weiteren Links findet sich auch auf der Webseite des Chaos Computer Club Berlin: Link.
Legendär ist in diesem Zusammenhang der sog. "Nedap-Hack" der niederländischen Initiative "Wij vertrouwen stemcomputers niet".

Sonntag, 1. März 2009

Ist elektronisches Vorlesen eine Tonaufführung?

So jedenfalls, wenn es nach der amerikanischen Authors Guild, einer Vereinigung von US-Rechteinhabern von Autoren und Verlagen geht. Die meinen nämlich, daß Amazons eBook-Reader "Kindle" eine nicht autorisierte Tonaufführung vornimmt, wenn man bei einem urheberrechtlich geschützen Werk die Vorlesefunktion aktiviert.
Amazon möchte offenbar nicht ausprobieren, ob die (US-)Gerichte das auch so sehen, man hat zugesagt, die Vorlesefunktion auf Wunsch bei entsprechenden eBooks zu deaktivieren. Da fragt man sich ja, was denn eigentlich mit einem Blinden-PC ist, der standartmäßig alle Textausgaben vorliest. Muß der Blinde dann immer auf die Braille-Zeile zurückgreifen, wenn er ein urheberrechtlich geschützes Buch betrachtet? Viele blinde Studenten legen ihre Bücher auf den Scanner und lassen sie sich vorlesen, wenn sie nicht in Blindenschrift verfügbar sind. Da könnte ja auch jemand nicht Authorisiertes zuhören...

Quelle: Heise-News

ursprünglicher Bericht über den Streit: Heise-News