Montag, 17. September 2012

Einmal Bordho, bitte!



Ein kurioses Gerichtsurteil des AG Stuttgart-Bad Cannstatt wurde heute bekannt: Wer im Reisebüro einen Flug bucht, muß schon deutlich sagen, wo er hin möchte. Das ist einer sächsischen Kundin offenbar nicht gelungen, als sie im Raum Stuttgart einen Flug nach "Porto" buchen wollte, die Mitarbeiterin des Reisebüros aber offenbar "Bordeaux" verstanden hatte. Obwohl die Mitarbeiterin den Stadtnamen noch einmal auf "hochdeutsch" (oder hoch-französisch?) wiederholt habe und auch die Flugroute genannt hat, habe die Kundin offenbar weiterhin nach "Bordho" fliegen wollen. Und muß dafür nun den Flug nach "Bordeaux" bezahlen. Das Gericht urteilte nämlich, der entsprechende Vertrag sei wirksam zustande gekommen.
Mich hat an der ganzen Angelegenheit eher irritiert, wo es im Raum Stuttgart Reisebüro-Mitarbeiter gibt, die hochdeutsch können.
In diesem Sinne - Machenses hibsch!

Link: Münstersche Zeitung

Dienstag, 4. September 2012

Angeprangert



Da hatte eine bekannte Regensburger Abmahnkanzlei eine neue, aber irgendwie auch alte Idee: Der Internetpranger! An diesen sollten alle "Gegner" - sprich Abgemahnten - der Kanzlei gestellt werden. Dazu stützte sich die Kanzlei auf die BVerfG-Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Gegnerlisten, wonach "das Stehen auf einer derartigen Liste keinen Makel darstellt". Gegnerlisten werden häufig bei wirtschaftrechlich orientierten Kanzleien verwendet, um neue Mandate zu bewerben.
Neu sind Gegnerlisten dagegen bei Mandatsverhältnissen gegen Verbraucher. Hier konnte sich das LG Essen offenbar nicht der "kein-Makel"-Hypothese anschließen und erließ eine einstweilige Anordnung. Dies insbesondere auch deshalb, da die Veröffentlichung offensichtlich nicht der Werbung, sondern der Einschüchterung dient. Die Kanzlei mahnt nämlich vor allem Videoproduktionen der Porno-Branche ab.

Die Kanzlei möchte offenbar Rechtsmittel einlegen.



Quelle:

Golem-News Pornopranger
Golem-News Einstweilige Anordnung