Sonntag, 17. Juli 2016

Kein Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung 2.0

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilanträge gegen die neue Vorratsdatenspeicherung "2.0" nicht stattgegeben. Das Gericht sieht mit dem Protokollieren von Nutzerspuren allein noch "keinen derart schwerwiegenden Nachteil verbunden", daß es gerechtfertigt sei, das Gesetz vorläufig außer Kraft zu setzen. Der jetzige Antrag wurde von verschiedenen Berufsgeheimnisträgern - Anwälten, Ärzten, Journalisten - eingebracht. Auch für diese Berufsgruppen seien die Nachteile aber noch nicht derart gravierend, dass die Vorratsdatenspeicherung schon ohne das noch ausstehende Hauptverfahren gestoppt werden könne. Dies gelte selbst dann, wenn dazukomme, dass beim SMS-Versand "Verkehrsdaten und Kommunikationsinhalte möglicherweise nicht getrennt werden können". Im Gesetz heiße es ganz klar, dass Inhaltsdaten nicht aufbewahrt werden dürften.

Quelle: Heise News