Freitag, 25. April 2008

Herausgabe von P2P-Nutzerdaten unverhältnismäßig

So sieht es Berichten zufolge jedenfalls die Staatsanwaltschaft Wuppertal seit einiger Zeit. In der Konsequenz wurden keine Ermittlungen eingeleitet; diese würden von Rechteinhabern nur mißbraucht, um an die Userdaten zu gelangen und zivilrechtlichen Schadensersatz einklagen zu können.
Ein besonderes G'schmäckle erhält diese Meldung allerdings erst dadurch, daß der befaßte Rechtsanwalt G. deswegen nun Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt hat: Wegen Strafvereitelung!

Quelle:
Rettet-das-Internet.de
Gulli.com

Gratis heißt umsonst

So sieht es jedenfalls das AG Hamm. In einer bekannt gewordenen Entscheidung wurde die Klage eines SMS-Anbieters abgewiesen, dessen Geschäftmodell darauf angelegt ist, vermeintliche Gratis-SMS als Monatsabos teuer abzurechnen. Typischerweise stehen auf entsprechenden Webseiten große farbige Logos "free", "Gratis!" etc., während irgendwo im Kleingedruckten der AGB darauf hingewiesen wird, daß free nur dann free ist, wenn zugleich ein teures Abo-Paket abgeschlossen wird. Dabei handelt es sich jedoch um eine überraschende Klausel, wenn ansonsten der Eindruck einer kostenlosen Leistung erweckt wird.

Quelle: Heise-News