Mittwoch, 10. August 2022

Webfonts verursachen mir "individuelles Unwohlsein"

Das jedenfalls ist (dramaturgisch zugespitzt) die Argumentation, mit der in einer Klage vor dem LG München Schmerzensgeld für den Besuch einer Webseite mit eingebundenen Google Webfonts - ohne vorheriges Erlaubnisbanner - verlangt und auch bewilligt wurde. 

Hintergrund ist, daß bei Einbindung der Fonts vom amerikanischen Server die IP-Adresse des Webseitenbesuchers übermittelt wird und dieser damit durch Google identifizierbar wird. Dies stellt gegenwärtig eine unerlaubte Übertragung personenbezogener Daten in ein unsicheres Drittland dar. 

Mit dieser Argumentationshilfe rollt gerade mal wieder eine Abmahnwelle, bei der nicht nur Anwaltskosten, sondern zusätzlich noch die ausgeurteilten 100,- € pro Fall von Webseitenbetreibern eingefordert werden, die Google-Fonts "einfach so" verwenden. Es besteht also Handlungsbedarf! 


Zwei Dinge könnte man tun: 

Entweder nimmt man die Web-Fonts in ein Erlaubnisbanner auf, das angezeigt wird, bevor die Webfonts geladen werden, oder man lädt die Fonts auf den lokalen Server, hostet sie selbst und entfernt jegliche Referenz an Google USA. 

Letztere Variante ist natürlich technisch charmanter. 


Nebenbei: Ob die Schlussfolgerung aus dem genannten Urteil wirklich so zwingend sind und nicht dem Datenschutz in Deutschland wieder mal einen Bärendienst erwiesen haben, ist eine Frage berechtigter akademischer Diskussion - ändert aber nichts an dem gegenwärtigen Handlungsbedarf, wenn die Abmahnung ins Haus geflattert ist oder unmittelbar bevor steht. 


Links: 

Heise News

Spiegel online (paywall)