Freitag, 27. April 2018

5. IT-Rechtstag 2018 in Berlin



IT - Rechtstag in Berlin 2018 - Neben den Themen Online-Durchsuchung, Netz-DG und Datenschutz-Grundverordnung / Privacy by Design ist heute auch die digitale Grundrechtscharta der ZEIT-Stifung Thema, deren 2018er Version passender Weise kurz vor den IT-Rechtstagen verabschiedet wurde. Friedrich Graf von Westphalen hält dazu gerade als Mit-Initiator seinen Talk.

Einen Überblick über die diesjährigen Themen finden Sie hier:

Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung in der Strafverfolgung
Dr. Heike Kerszis, Bundeskriminalamt, Wiesbaden

Widerrede zum Einsatz von "Bundestrojanern"
Prof. Dr. Norbert Pohlmann, Vorstandsvorsitzender Bundesverband IT-Sicherheit TeleTrusT, Gelsenkirchen
Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp, HWR Berlin

NetzDG
Staatssekretär Gerd Billen, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin

Konterreferat zu NetzwerkDG
Julia Krüger, netzpolitik.org, Berlin

DSGVO – Anforderungen an die Aufsichtbehörde
Barbara Thiel, Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Privacy by Design/Privacy by Default
aus technischer Sicht: Dipl.-Inf. Daniel Janusz, Humboldt-Universität zu Berlin
aus rechtlicher Sicht: Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Universität Wien

Digital Charta – Grundrechte für das digitale Zeitalter
Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, Rechtsanwalt, Köln

Workshop I: Transparenzanforderungen im E-Commerce
Gruppe A: Update zum Fernabsatz
Dr. Carsten Föhlisch, Trusted Shops GmbH, Köln

Gruppe B Preisdifferenzierung – Dynamisierung von Preisen
Michael Schramm, HK2 Rechtsanwälte, Berlin

Workshop II – Anforderungen an ein legal tech
Gruppe A: Legal Tech im Kanzleialltag - Wertschöpfung durch neue technische Lösungen
Dr. Steffen Bunnenberg, LAWLIFT GmbH, Berlin

Gruppe B: Rechtsberatung im digitalen Zeitalter – Möglichkeiten und Grenzen nach dem RDG
Dr. Frank Remmertz, Rechtsanwalt, München

E-Payment- Services – neue Lösungen, neue Anforderungen?
Sabine Fuhrmann, Rechtsanwältin, spirit legal, Leipzig

Digitale Assistenten – aktuelle und künftige technische Lösungen mit Präsentation Pepper
Peter Milotzki, rpc – The Retail Performance Company, München
Lutz Heidelberg, Legal Counsel, Google Deutschland GmbH, Hamburg
Digitale Assistenten – rechtlicher Rahmen für Anbieter und Nutzer

Freitag, 13. April 2018

Freitag, der 13.



Erst das beA, dann das Anwaltsregister: Während die Sicherheitslücken des beA kurz nach Weihnachten 2017 dazu geführt hatten, daß dieses nicht in Betrieb gehen kann, lief das auf der selben Domain gehostete, bundeseinheitliche Rechtsanwaltsregister zunächst störungsfrei weiter.
Wie durch einen Test des IT-Portals "Golem.de" nun bekannt wurde, ist jedoch auch das Rechtsanwaltsregister von einer Java-Lücke betroffen und konnte durch einen sog. "padding-Oracle-Angriff" erfolgreich kompromittiert werden. Als Ergebnis ist nun seit heute, dem 13.04., 12:40h, auch das Rechtsanwaltsregister offline.
Das hat den Nachteil, daß Bürger gegenwärtig nicht aus offizieller Quelle überprüfen können, ob jemand zur Anwaltschaft zugelassen ist oder nicht. Auch die Seiten der einzelnen Kammern zeigen gegenwärtig nur den Hinweistext des Bundesrechtsanwaltskammer an.

Links:
Golem IT-News
Spiegel Online

Montag, 9. April 2018

Google Analytics und die DS-GVO


Google Analytics und die DS-GVO: Die DS-GVO steht vor der Tür und bringt ab dem 25. Mai auch Vereinfachungen! Bekannt dürfte ja sein, daß deutsche Webseitenbetreiber für die rechtskonforme Nutzung von Google Analytics eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) mit Google schließen müssen [hier der bisherige LINK]. Diese mußte bisher umständlich in Papierform per PDF von Google.com heruntergeladen und zurückgeschickt werden. Die DS-GVO erlaubt nun auch die elektronische Form: Deutsche Webmaster können nun also - wie bisher schon ihre österreichischen Kollegen - einfach im Google Analytics-Login unter "Verwaltung - Kontoeinstellungen" der ADV elektronisch zustimmen.

Quelle: Datenschutzbeauftragter.info