Ein internetfähiger PC unterliegt nicht der Rundfunkgebührenpflicht. So lautet der Leitsatz der Entscheidung 4 A 188/09 des VG Braunschweig, die gestern bekannt wurde. Mit nachvollziehbaren Gründen und einer augefeilten Urteilsbegründung hat das VG den Gebührenbescheid des NDR gegen eine selbständige Dolmetscherin aufgehoben, die für den zu beruflichen Zwecken in Ihrem häuslichen Arbeitszimmer befindlichen PC keine Rundfunkgebühren zahlen wollte.
Ein lesenswertes Urteil, welches ganz en passant auch noch die Frage der Gebührenfreiheit für Zweitgeräte auf dem selben Grundstück streift.
Zudem wird in Frage gestellt, ob die öffentlich-rechtlichen Sender - jedenfalls der NDR - im Internet überhaupt "Rundfunk" anbieten. Das übliche Angebot von ein paar Streams und sonstigen Inhalten wäre nach Meinung des Gerichts dafür jedenfalls nicht ausreichend.
Zur Entscheidung: Link
Recht(s) und Links - das Recht und Technik -Blog von IT-Fachanwalt Jürgen Hüneborn aus Münster. Meldungen, Fachartikel, Besprechungen - alle Kuriositäten, die mir so täglich über den Weg laufen, werden hier kommentiert und für Sie seziert! Viel Spaß bei der Lektüre.
Dienstag, 22. Dezember 2009
Freitag, 4. Dezember 2009
Internet-Newsportal erstattet Strafanzeige gegen Kanzlei Kornmeier pp.
Jeder Kollege, der in der Abmahnbranche auf der einen oder anderen Seite zu tun hat, wird bereits mit der Kanzlei Kornmeier zu tun gehabt haben.
Kürzlich wurde ein prekäres Fax bekannt (Link), in welchem angeblich genauere Erklärungen der Geschäftsstruktur mit dem Rechteverwerter digiProtect enthalten waren. Sollten die Angaben in diesem Fax richtig sein, wird das Abmahn-Business von beiden Seiten als "no-cost-venture" geführt, d.h., keine der beiden Seiten belastet die jeweils andere mit Kosten. Einnahmen verbleiben abzüglich einer Umsatzbeteiligung als Erfolgshonorar bei den Anwälten. Dies wirft erhebliche Fragen zur Berechtigung der Geltendmachung von Anwaltskosten auf. Kosten, die dem Mandanten gar nicht entstehen, darf man schließlich auch nicht ersetzt verlangen. Dem will jetzt das Internetportal Gulli.com auf den Grund gehen und hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt erstattet. Der entsprechende Beitrag wird zur Lektüre empfohlen!
Kürzlich wurde ein prekäres Fax bekannt (Link), in welchem angeblich genauere Erklärungen der Geschäftsstruktur mit dem Rechteverwerter digiProtect enthalten waren. Sollten die Angaben in diesem Fax richtig sein, wird das Abmahn-Business von beiden Seiten als "no-cost-venture" geführt, d.h., keine der beiden Seiten belastet die jeweils andere mit Kosten. Einnahmen verbleiben abzüglich einer Umsatzbeteiligung als Erfolgshonorar bei den Anwälten. Dies wirft erhebliche Fragen zur Berechtigung der Geltendmachung von Anwaltskosten auf. Kosten, die dem Mandanten gar nicht entstehen, darf man schließlich auch nicht ersetzt verlangen. Dem will jetzt das Internetportal Gulli.com auf den Grund gehen und hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt erstattet. Der entsprechende Beitrag wird zur Lektüre empfohlen!
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