Mittwoch, 24. September 2008

14 Monate für den Freiherrn

"Einrücken!" heißt es jetzt für meinen Berufskollegen, Herrn G., der in der IT-Szene sicherlich seit C64-Zeiten eine der schillernsten Figuren darstellt. Jetzt hat er sich aber offenbar selbst ausgetrickst, da er wohl eine laufende Bewährungsstrafe nicht einkalkuliert hatte, als er in Berlin wegen versuchten Betruges vor Gericht stand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Immerhin muß man Herrn G. zugute halten, daß er das Wort "Abmahnung" einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht hat...

Quelle:
Heise News
Wikipedia

Montag, 15. September 2008

Novelle des BKA-Gesetzes

Unerwartet hoch her ging es heute noch einmal bei der Diskussion des Entwurfes des neuen BKA-Gesetzes im Innenausschuß. Neben datenschutzrechtlichen Bedenken wurden insbesondere verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen, wie die Verwischung der Grenzen zwischen Geheimdienst und Polizei.
Der Präsident des BKA, Jörg Zierke, warb jedoch weiter für "sein Gesetz" - wie bereits in der Vergangenheit. Es gäbe in Deutschland rund 4-5 schwere Gefährdungslagen im Jahr, in denen das BKA handeln können müsse.

Quelle: Heise News

Für und Wider im Bundestag zur geplanten Novelle des BKA-Gesetzes

Zierke gegen Befristung heimlicher Online-Durchsuchung

Wir haben bezahlt!

So heißt die Internetseite einer interessanten Initiative für "günstige, legale und DRM-freie Musik". Es wird grundsätzlich die viel vertretene These aufgestellt: Wenn die Musikindustrie was bietet für's Geld, wird auch bezahlt. Und das scheint großenteils auch zu stimmen, wie man an einigen Beispielen auf der Seite sehen kann! Die Lektüre lohnt in jedem Fall.

Link: wirhabenbezahlt.de

70.200 GEMA-Anmeldungen nicht erwünscht

Einen ganzen Laster voll Papier hatte der Berliner Künster Johannes Kreidler vor die Generaldirektion der GEMA in Berlin gekarrt, um auf 70.200 Anmeldeformularen sein neues Werk "product placement" anzumelden, in dem er mit Bedacht ebenso viele Soundschnipsel fremder Komponisten als Zitate verwendet hatte. Mit dieser Aktion wollte er für eine Stärkung der Zitierfreiheit und gegen eine zu starke Beschränkung der Kreativen im Hinblick auf die Weiterverwendung bestehender Werke protestieren.
Kein Problem, behauptete die GEMA, denn schließlich fielen die musikalischen Zitate im vorliegenden Fall gar nicht unter das Urheberrecht, da sie nicht wiedererkennbar seien.

Quelle:

kreidler.net

Heise-News

Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums

Ob das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" tatsächlich das hält, was der lange Name verspricht, wird sich erst noch zeigen. Tatsache ist jedenfalls, daß der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Internetprovider seit dem 1. Sept. in Kraft ist. Er soll jedoch nur bei Verletzungen in "gewerblichem Ausmaß" greifen - was immer nun genau darunter zu verstehen sein wird. Gewerbliches Ausmaß klingt zunächst mal nach mehr als "nur" nach gewerblichem Handeln - ob es aber auch so gemeint ist, bleibt abzuwarten.

Quelle: Heise-News

Gesetzeswortlauf als PDF