Montag, 10. Februar 2020

Am Rechtsstaat vorbei ein Exempel statuieren?



Ich muß schon sagen, ich war etwas geschockt, als ich jetzt die Stellungnahme des schweizerischen Rechtsprofessors Nils Melzer nicht nur vom Hörensagen erfahren habe, sondern ihn im Live Interview zur Behandlung von Julian Assange gehört habe. Man kann über Herrn Assange denken was man will; ihn sympatisch finden oder nicht - was nicht geht, ist, das ein Rechtsstaat jahrelang systematisch falsche Beweise und Zeugenaussagen lanciert, um einen nicht bestehenden Auslieferungsgrund gegen eine Person zu konstruieren. Ob und wer alles an dieser Sache mitgewirkt hat, ist zur Zeit noch unübersichtlich. Klar ist jedoch, daß Herrn Assange in den USA erhebliche - und nach unserem Rechtsverständnis unangemessene - Bestrafungen erwarten würde, wenn er vor das Sondergericht „espionage court“ in Alexandria, Virginia, gestellt würde. Bis zu 175 Jahre könnte der Geheimnisverrat als Strafmaß nach sich ziehen - dabei könnte Assange sich auf das journalistische Privileg berufen und hat die Geheimnisse ja nichtmals selbst ausspioniert, sondern lediglich veröffentlicht. Das wird dort jedoch vermutlich keine Rolle spielen. 
Wenn der Rechtsstaat sich mißbrauchen läßt, um für eine Regierung ein „Exempel zu statuieren“, hat er sich im gleichen Augenblick entwaffnen lassen. 

Quellen:
Republik - Ausführlicher Hergang
Heise News
WikiLeaks - das originale „Collateral Murder“ Video, das durch Assange bekannt wurde

Sonntag, 9. Februar 2020

Huawei und die USA


Bei der Bestückung der 5G-Sendetechnik gibt es z.Zt. bekanntlich einen Diskurs zwischen den USA und europäischen Staaten. Seitens der USA wird versucht, die Europäer von der Verwendung der (technisch führenden) Huawei-Technik abzuhalten, da diese die Gefahr chinesischer Staatsspionage in die Netze bringen würde. Beweise hierfür liegen allerdings bisher nicht vor, auch technische Experten halten dieses Risiko für überschaubar. 
Ein anderer Blickwinkel macht das Ansinnen der Amerikaner jedoch deutlich plausibler: Bekanntermaßen haben die 5-eyes-Staaten ein recht erfolgreiches System bei konventioneller Netzwerktechniken entwickelt, um Hubs und Switches vor Auslieferung mit zusätzlicher Hardware zu versehen, die ein Ausspähen des Netztraffics erleichtern. Dieser Zugriff fehlt bei der chinesischen Hardware weitestgehend. Man kann daher auch annehmen, das nicht die Sorge vor chinesischer Spionage, sondern die Sorge vor dem Fehlen eigener Spionage die „Gefährdungslage“ darstellt, die in den Diskussionen zur Zeit bemüht wird. 




Gehört mir mein Auto?


Letzte Woche habe ich unter dem Titel „Gehört mir mein Smartphone“ über die Implikationen der amerikanischen „right to repair“-Debatte berichtet, die auch für Deutschland interessant ist. Gerade bei gekauften Waren ist der nachträgliche Eingriff in die Funktionalität rechtlich schwierig. 

Nun wurde bekannt, daß Tesla bei mehreren gebraucht verkauften Autos nachträglich den Autopilot wieder deaktiviert hat. Die ungefähr 8.000,- $ teure Option, genannt FSD (Full SelfDriving Capability), kann - wenn das Auto hardwaremäßig ausreichend ausgestattet ist - per Software aktiviert werden. Offenbar war dies in der Vergangenheit auch bei einigen Fahrzeugen passiert, bei denen das Feature nicht von vorn herein vom Erstkäufer bezahlt worden ist. Hier hat Tesla nun im Rahmen eines Software-Updates die Funktion wieder abgeschaltet. Sehr zur Verwunderung eines neuen Käufers, der das Fahrzeug unter anderen wegen dieser Funktion erworben hatte. 

Da das Fahrzeug bereits ausgeliefert war und die Funkton rein in Software realisiert ist, würde sich in Deutschland die Frage des Erschöpfungsgrundsatzes stellen. Das Recht des Herstellers erschöpft sich an dem konkreten Vervielfältigungsstück - auch wenn dieses auf dem Flash-Speicher eines Autos aufgespielt ist. Ausweg wäre, wenn die Software nicht mitverkauft wäre - eine Argumentation, die deutsche Gerichte sicher nicht mitgehen würden. 


Quelle: Heise News