Eltern haften für ihre Kinder - das dieses "Baustellenschild" nur eingeschränkte Richtigkeit hat, weiß eigentlich jeder Jurist. In der IT-Branche versuchten bisher die Verwertungsgesellschaften, einen anderen Eindruck zu erwecken. Sohnemann hatte Kazaa/Limewire o.ä. installiert - flugs die IP-Nummer ermittelt, und der Anschlußinhaber sollte zahlen. Daß die IP kein zwingender Beweis für die Nutzung durch eine bestimmte Person ist, sollte eigentlich ohnehin einleuchten - niemand käme auf die Idee, eine Telefonnummer als Beweis dafür herzunehmen, wer gesprochen hat.
In einem gerade in Österreich entschiedenen Fall war die Nutzung dagegen klar: Die minderjährige Tochter hatte Limewire auf dem Familien-PC installiert und darüber fleißig Musik getauscht. Nun sollte der Vater zur Kasse. Dieser hatte aber von Limewire und Co. noch nie etwas gehört und weigerte sich, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zu Recht, befand der OGH nun. Die Funktionsweise eines filesharing-Systems könne bei einem Erwachsenen nicht als bekannt vorausgesetzt werden. Und eine Pflicht, die Internetaktivitäten der Tochter ohne Anlaß zu überwachen, sahen die Richter auch nicht.
Quelle:
Heise-Meldung
Das Urteil