Mittwoch, 6. Juni 2012

Haftungsfalle für Abofallen-Betreiber?




Ein interessantes Urteil hat der Kollege Dr. Lambert Großkopf aus Bremen vor dem OLG Frankfurt erzielt:
Ein Mandant hatte eine p2p-Software (Bearshare) von einem Download-Portal heruntergeladen - ohne darüber aufgeklärt worden zu sein, daß diese Software anderen Nutzern den Zugriff auf eigene Dateien im Zielverzeichnis seines Rechners erlaubte.
Als nun einige Zeit später eine urheberrechtliche Abmahnung mit Schadensersatzforderung eintrudelte, überlegte der Mandant, ob dies nun ein Schadensersatzanspruch sei, den er gegen den Portalbetreiber wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht geltend machen könnte. Die erste Instanz hatte sich dieser Sichtweise zwar nicht anzuschließen vermocht, das OLG urteilte jetzt jedoch in zweiter Instanz: In der Tat habe der Portalbetreiber die p2p-Software als reines "Downloadprogramm" dargestellt. Immerhin zahle der Kläger für seine Downloads ein jährliches Entgeld, da könne man von gewissen Nebenpflichten wie die "angemessenen Aufklärung über wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung"
 ausgehen. Auch wenn das Urteil sicher eine Einzelfallentscheidung ist, bleibt abzuwarten, ob sich in Zukunft noch andere Nebenpflichten aus dem "entgeldlichen Downloadvertrag" entnehmen lassen...

Quelle: Heise-News