Mittwoch, 17. Februar 2016

Modemsolo, bitte!

Aussterbende Geräusche werden Musik  -  Wann haben Sie sich das letzte Mal mit einem analogen Modem bei einer Gegenstelle eingewählt? Eine elektrische Schreibmaschine mit Kugelkopf benutzt? Eine Datei auf eine 3,5-Zoll Floppy abgespeichert?
Kurzum, der Computer-Hardware-Fuhrpark der 80er und 90er Jahre hatte ganz eigene Geräusche, die künftigen Generationen vorenthalten bleiben wird.
Wer seinen Kindern nun doch noch mal etwas vom "Hightech-Klang" vergangener Zeiten vermitteln will, kann auf eine gelungene Aktion des Neo Magazin Royale (ZDF neo) zurückgreifen: Gemeinsam mit der Kultband "Fettes Brot" wurde das "Geekchester" gegründet, um den Hit "Jein" mit ca. 180 Kilo Computerschrott nachzuspielen. Flachbettscanner, Festplatte, Laufwerke und andere Geräte rattern im Takt. Das sehenswerte Video gibt es hier.
Und nun: Modemsolo, bitte!

Die nationale Cloud


Ist es vorauseilender Gehorsam oder hellseherische Fähigkeit? Der Cloudspeicher-Anbieter "Dropbox" plant jedenfalls, die Daten seiner deutschen Privat- und Unternehmenskunden nur noch in Deutschland zu speichern. Damit möchte man deutschen Vorbehalten gegen Datenspeicherung in den USA entgegen kommen. Als sei es mit hellseherischer Fähigkeit gesegnet, wurde damit das Ergebnis des Gutachtens des juristischen Dienstes des Eu-PArlaments (-> "Schnelle Kelle") gewissermaßen bereits antizipiert.

Quelle: Heise-News

Schnelle Kelle...


Das ging ja schneller als erwartet: Bereits vorgestern hat der juristische Dienst des EU-Parlaments ein Gutachten vorgelegt, in welchem er davon ausgeht, daß der neue Datenschutz-Rahmenvertrag zwischen den USA und der EU nicht mit europäischen Grundrechten und Verträgen vereinbar sei. Eigentlich sollte dieser Rahmenvertrag die gekippte "Safe-Harbour"-Regelung ersetzen, die vom europäischen Gerichtshof kassiert worden war. Gegenwärtig sind die USA nach europäischem Datenschutzrecht als "unsicheres Drittland" zu betrachten, was eine zustimmungslose Auftragsdatenverarbeitung - etwa im Rahmen eines Cloud-Services - erheblich erschwert bzw. fast unmöglich macht.
Fraglich ist, wie schnell aus diesem Gutachten Konsequenzen folgen: Strenggenommen müßte hierfür auch erst wieder jemand die Gerichtsbarkeit bemühen, um zu einem verbindlichen Urteil zu kommen. Argumentationshilfe von fachkundiger Stelle hat er nun jedenfalls.

Links:
Gutachten des jur. Dienstes
Artikel auf Heise-News