Montag, 23. September 2019

Neue beA-Panne - ganz unsigniert!




Das beA (besondere elektronische Anwaltspostfach) gibt mal wieder Anlass zu Klagen (Achtung, Flachwitz…):
Abgesehen davon, daß das beA heute mal wieder nicht funktioniert …

…wurde kürzlich noch ein anderer „Bug“ bekannt: 
Wie heise.de berichtete, „vergißt“ die Archivierungsfunktion des Portals etwas Entscheidendes, wenn Nachrichten für die dauerhafte elektronische Aufbewahrung aus dem Webportal extrahiert werden. 
Hintergrund der Funktion: Das beA soll nur für den Versand, nicht aber für die Lagerung von Nachrichten vorgesehen sein. Daher werden neue Nachrichten nach drei Monaten automatisch in den „Papierkorb“ verschoben, von wo aus sie - wiederum automatisiert - nach einem weiteren Monat vollständig gelöscht werden. Will ein Anwalt somit den Zugang einer Nachricht von vor vier Monaten nachweisen - was in längeren Gerichtsverfahren eher die Regel als die Ausnahme sein wird - soll er die entsprechenden Nachrichten über die „Archivieren“-Funktion als ZIP-Datei herunterladen und gemeinsam mit den zugehörigen Signaturdateien im PKCS#7-Format bei sich lokal abspeichern. Problem: Wie jetzt heraus kam, fügt die „Archivieren“-Funktion leider keine gültigen PKCS#7-Dateien bei. Diese läßt sich mit einem entsprechenden Prüfprogramm nicht aufrufen. Hat der Anwalt die Nachricht im Original also aus dem beA gelöscht, kann er auch nach Archivierung den Versandzeitpunkt nicht mehr zweifelsfrei nachweisen, da die Signatur des Archivs fehlt. 

Quelle: Heise-News