Zum Thema „digitale Enteignung“ und dem Risiko der streamenden Gesellschaft habe ich mich schon an mehrerer Stellen ausgelassen (hier, hier und hier).
Genau so, wie der iPod ab 2001 nicht nur den Musikmarkt, sondern auch die Art des Medienkonsums veränderte - vom „Datenträger“-Konsum zum digitalen Vervielfältigungsstück - ändert sich gegenwärtig das Konsumverhalten vom digitalen Vervielfältigungsstück (Datei) hin zum gestreamten Inhalt, der mobil und cross-Plattform überall dort „genossen“ werden kann, wo Internet verfügbar ist.
Klassischerweise bedient man sich dabei an einem Pool des jeweiligen Anbieters; Musikstücke oder Filme, die dieser nicht im Katalog hat, gibt es eben nicht. Dadurch wird der Markt weg von kleinen Content-Schöpfern, hin zu wenigen großen Anbietern verschoben, da diese den Streamingdiensten mehr Gewinn versprechen.
Um nicht die Kunden mit „eigener“ Musik (und individuellem Geschmack...) zu verprellen, hat man in letzter Zeit häufiger die Option, beim Streaminganbieter die eigenen Inhalte (Musikdateien…) hochzuladen, um via Streaming mobil darauf zugreifen zu können.
Eine interessante Erfahrung hierzu berichtete jetzt Thom Dunn von boingboing.net:
Er hatte eigene Musikdateien bei Apple iTunes Match hochgeladen und konnte diese auch für eine gewisse Zeit von dort streamen. Offenbar haben sich allerdings seitens Apple die Lizenzrechte ausgerechnet für diese Musikwerke geändert: Apple löschte ohne Vorwarnung eines der Alben, die Dunn selbst hochgeladen hatte - so daß es auf allen Geräten verschwunden war. Die AGB des Anbieters geben dies her.
Hieran zeigt sich, daß der Streaminganbieter das Angebot nur als „Service“ oder „Zugriffsmöglichkeit“ sind, nicht aber als „Hosting“ oder die Bereitstellung von Speicherplatz. Es zeigt sich, daß es sich lohnen könnte, eigene Medien auch noch einmal auf eigenem Speicherplatz zu sichern - und das ein Streaminganbieter nicht mit einem Speicherplatz-Anbieter verwechselt werden sollte.
Link:
Bericht auf WinFuture