So jedenfalls, wenn es nach einem Pilotprojekt des Innenministeriums zusammen mit der Telekom geht. Geplant ist ein Dienst, der allen Anforderungen an Daten- und Rechtssicherheit Rechnung trägt. Es wird besonderes Augenmerk auf die Rechtsverbindlichkeit einer solchen DE-Mail gelegt. Das Ziel des Pilotprojektes ist "ein lebensechtes Szenario mit möglichst vielen Anwendungsbereichen"; dazu wird eine Anzahl von Bürgern, Unternehmen und Behörden in Friedrichshafen das Projekt kostenlos ausprobieren dürfen.
Mich erinnerte das Ganze zunächst ein wenig an "E-Post, Ihr lebenslanges elektronisches Postfach!" Sie werden nie wieder eine andere EMail-Adresse reservieren müssen! Nun ja, lebenslang dauerte in diesem Fall von 2000 - 2005. Danach wurde der Dienst wieder eingestellt.
Warten wir ab, wie es diesmal läuft!
Quelle: Heise-News
Recht(s) und Links - das Recht und Technik -Blog von IT-Fachanwalt Jürgen Hüneborn aus Münster. Meldungen, Fachartikel, Besprechungen - alle Kuriositäten, die mir so täglich über den Weg laufen, werden hier kommentiert und für Sie seziert! Viel Spaß bei der Lektüre.
Mittwoch, 7. Januar 2009
Mitstörerhaftung von Fotoportalen
Das LG Potsdam hat in einer interessanten neuen Entscheidung (Urt. v. 21. 11. 2008 – Az.: 1 O 175/08) klargestellt, daß ein Eigentümer das Fotografieren auf seinem Grundstück zu gewerblichen Zwecken verbieten kann. Dennoch hergestellte Fotografien stellen Eigentumsverletzungen dar. Ein Bildportal, daß solche Fotografien zum kostenpflichtigen Download anbietet, haftet als Störer einer Eigentumsverletzung. In der konkreten Entscheidung ging es um Parkanlagen der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten, die entsprechende Nutzungsbedingungen als Bedingung für das Betreten ihrer Parkanlagen vorsahen.
Quelle: Online und Recht
Quelle: Online und Recht
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