Mittwoch, 4. August 2021

Stream-Grabbing vs. Privatkopie

Kennen Sie das noch? Es gab mal eine Zeit, da hatte man sog. "Kassetten", auf die man z.B. aus dem Radio Musik aufnehmen konnte. Die Musik konnte man dann später auch ohne Radio hören. Kassetten hat heute praktisch niemand mehr, und "Radio" ist bei den meisten ein Audio-Dienst von vielen, den man typischerweise aus dem Netz streamt. 

Das Pendant zur alten Kassetten-Kopie wäre demnach das Aufzeichenen einen Streams. Urheberrechtlich ist das für private Zwecke gem § 53 Abs. 1 – 3 UrhG als sog. "Privatkopie" sogar erlaubt, wenn man ein paar Dinge einhält. So ist die Weitergabe an Dritte unzulässig, ebenso die berufliche Nutzung oder das Umgehen von technischen Schutzmaßnahmen. Nicht normiert ist dagegen, ob die Kopie analog oder digital sein muß. Rechtlich spricht also nichts gegen eine digitale Privatkopie (bei Einhaltung der übrigen Erfordernisse). 

GOLEM hat nun berichtet, daß Spotify offenbar Kunden von der Benutzung aussperrt, die eine undokumentierte Funktion des Dienstes nutzen, um Streams schneller abzuspielen und so mit hoher Geschwindigkeit aufzeichnen zu können. Einen vier-minütigen Song kann man so z.B. in wenigen Sekunden aufzeichnen. Ob die Sperre nun an der Kopie ansich oder an der Nutzung der undokumentierten Funktion liegt, konnte Golem noch nicht verifizieren. Ich tippe auf letzteres; Spotify erwähnt Privatkopien nämlich ausdrücklich in den Nutzungsbedingungen: 

Unter Punkt 7.1 wird ausdrücklich erlaubt, daß Nutzer in Deutschland eine Privatkopie anlegen dürfen, denn dafür sorgen die "geltenden gesetzlichen Bestimmungen".


Quelle: 

Golem News