Mittwoch, 19. April 2017

Donnerstag, 13. April 2017

Individualpreise, Filterbubble und iBeacon - ein Rundgang durch die schöne, neue Shoppingwelt


Zweite Runde der Vorratsdatenspeicherung kann vorerst beginnen...


Am 01. Juli ist es soweit: Dann müssen die deutschen Provider zunächst die neuen Regelungen der Vorratsdatenspeicherung in die Tat umsetzen. Nach dem Urteil des EU-Gerichtshofs gegen die Vorratsdatenspeicherung in Schweden und dem Vereinigten Königreich hatten auch in Deutschland mehrere Provider mit Eilanträgen versucht, aus der Speicherpflicht zumindest so lange heraus zu kommen, bis über das Hauptsacheverfahren entschieden ist.
Das BVerfG stellte allerdings fest: "Auch nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 21. Dezember 2016 - Rs. C-203/15 und C-698/15-, Tele2 Sverige u.a., NJW 2017, S.717 ff.) stellen sich hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Bewertung der hier angegriffenen Regelung sowie der Folgen, die sich aus jener Entscheidung hierfür ergeben, Fragen, die nicht zur Klärung im Eilrechtsschutzverfahren geeignet sind."
Man möchte also offenbar erst im Hauptsacheverfahren über alles zusammen entscheiden und vorher keine Vorab-Entscheidung treffen... Ob man sich da möglicherweise nicht festlegen möchte?

Quelle:
Heise-News

Auf einem Auge blind?

Wie heise.de berichtet, können einige weitverbreitete Forensik-Tools die Standart-Kompression von Windows 10-Systemen nicht auslesen. Das bedeutet, daß eine Festplatte, die mit den Bordmitteln von Windows 10 komprimiert wurde, bei einer kriminaltechnischen Auswertung möglicherweise für die Ermittler unzugänglich bleibt. Da bleibt nur, Microsoft zu beglückwünschen und Kriminellen zu empfehlen, aus Gründen der Datensparsamkeit besser immer alles zu komprimieren, was auf dem eigenen Computer gespeichert wird...

Quelle:
Heise-News
Heise-Security

Sonntag, 9. April 2017

CeBit 2017 - Ein VLog-Rundgang!


Bin ich Fernsehen? Recht(s) und Links goes Video!