Kürzlich fiel mir eine lustige Fernsehwerbung einer Versicherung auf, die geht ungefähr so: Der T fährt mit seinem PKW die Straße entlang, voll beladen. Er möchte sich seines ausgekauten Kaugummis entledigen, läßt mittels Fensterheber das Fahrerfenster herunter, spukt - und trifft seine rechte Hand. Nun will er das Kaugummi "abschütteln", hält den Arm aus dem Fenster, da passiert es: Seine Aktentasche fällt von hinten auf den Fensterheber, das Fenster geht zu, der Arm ist drin.
In der nun folgenden Szene sieht man nur den herannahenden LKW durch die Heckscheibe...
Lustige Idee der Werbeagentur, möchte man eigentlich meinen. Mitnichten. Alles schon entschieden.
OLG Köln, Az.: 26 U 49/99
Geschichten, die das Leben schreibt. Nur, daß das Kaugummi eine Kaffeekanne war, die anstatt das Fenster zu betätigen, das Bremspedal von hinten blockierte. Glückwunsch.
Recht(s) und Links - das Recht und Technik -Blog von IT-Fachanwalt Jürgen Hüneborn aus Münster. Meldungen, Fachartikel, Besprechungen - alle Kuriositäten, die mir so täglich über den Weg laufen, werden hier kommentiert und für Sie seziert! Viel Spaß bei der Lektüre.
Dienstag, 11. Dezember 2007
keine Verpackung.
Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, was genau eigentlich ein "Lollystiel" (also das Ding unten am Lutscher) ist? Nicht? Das OLG Köln sehr wohl. Eins ist jetzt klar: Es ist weder Verpackung, noch Handhabungshilfe.
Ein Glück, sonst müßte nämlich ein grüner Punkt drauf.
Die Entscheidung ist zwar schon etwas älter, aber trotzdem so gut, daß sie hier einfach hin muß.
Zur Entscheidung beim rws-Verlag im Volltext.
Ein Glück, sonst müßte nämlich ein grüner Punkt drauf.
Die Entscheidung ist zwar schon etwas älter, aber trotzdem so gut, daß sie hier einfach hin muß.
Zur Entscheidung beim rws-Verlag im Volltext.
Engel vor Gericht abgestürzt
Mit Plagiaten befasse ich mich sonst in der online-Welt. Aber auch offline kann man darüber trefflich streiten. Noch dazu wenn es um Kunst geht. Und dann noch um religiöse Kunst.
Die Abtei am Laacher See stellt seit geraumer Zeit Engel her. Aus Metall. Verkaufen sich gut. Das hat man auch in Kevelaer, der niederrheinischen Wallfahrtshochburg und damit Zentrale No. 1 für die Herstellung von Heilig-Kitsch, festgestellt. So einen Kassenschlager wollte man gern selbst besitzen.
Daher hat man schnell einen "eigenen" Engel entworfen - nur, all zu eigen war er dann doch nicht. Sollte er wohl auch nicht sein, sonst verwechselt ihn am Ende keiner mit dem berühmten Original. Schauen Sie mal auf das Bild unter
WDR-Panorama
Immerhin, die erste Instanz hat's durchgehen lassen. Dafür kam in der 2ten dann die Kelle. Wobei: Wieviel Lokalpatriotismus musste man in der 1ten Instanz wohl aufwenden, um das Kevelaerer Himmelsgeschöpf NICHT als Plagiat zu klassifizieren?
Die Abtei am Laacher See stellt seit geraumer Zeit Engel her. Aus Metall. Verkaufen sich gut. Das hat man auch in Kevelaer, der niederrheinischen Wallfahrtshochburg und damit Zentrale No. 1 für die Herstellung von Heilig-Kitsch, festgestellt. So einen Kassenschlager wollte man gern selbst besitzen.
Daher hat man schnell einen "eigenen" Engel entworfen - nur, all zu eigen war er dann doch nicht. Sollte er wohl auch nicht sein, sonst verwechselt ihn am Ende keiner mit dem berühmten Original. Schauen Sie mal auf das Bild unter
WDR-Panorama
Immerhin, die erste Instanz hat's durchgehen lassen. Dafür kam in der 2ten dann die Kelle. Wobei: Wieviel Lokalpatriotismus musste man in der 1ten Instanz wohl aufwenden, um das Kevelaerer Himmelsgeschöpf NICHT als Plagiat zu klassifizieren?
Montag, 10. Dezember 2007
Kaffee auf.
Dann und wann erfinden neue Leute neue Sachen. So hatte ich vor einiger Zeit gelesen, daß eine Kanzlei Rechtsberatung im Cafe anbietet, quasi "Anwalt to go" und noch ein Latte machiato dazu. Immerhin spart man auf Dauer die Kosten für den Wartezimmer-Kaffee und hat möglicherweise noch den Vorteil der ungezwungenen Plauderatmosphäre des jeweiligen Kaffeehauses.
Darf man aber nicht. Hat jetzt ein Gericht entschieden. Vermutlich nach kurzer Beratung in der Kaffeteria.
Darf man aber nicht. Hat jetzt ein Gericht entschieden. Vermutlich nach kurzer Beratung in der Kaffeteria.
Sonntag, 9. Dezember 2007
Opensource: Herzenssache oder Behördensache?
Ohne auf das Thema Opensource im einzelnen eingehen zu wollen (dazu mehr an anderer Stelle), fiel mir kürzlich doch ein interessanter Vergleich auf: GNU-GPL gegen D-FSL. Wie, kennen Sie nicht?
Dann schauen Sie mal hier:
GNU-General Public License
und hier:
Deutsche Freie Software Lizenz
Das amerikanische Original stammt in seiner ursprünglichen Form aus dem Jahre 1989 und spricht in seiner Präambel von Freiheit, Respekt vor dem Werk des Anderen, dem fundamentalen Recht des Nutzers, Software weiterzuentwickeln und der Gefahr der Softwarepatente.
Das deutsche Pendant aus dem Jahre 2004 beginnt mit einem Urhebervermerk des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung NRW.
Danach folgen Ausführungen zur Software als Wirtschaftsgut, der Informationsgesellschaft, gegenseitiger Rechte und Pflichten sowie - natürlich - der Kompatibilität mit der deutschen und europäischen Rechtslage. Ein Glück.
Ziemlich am Ende erfährt man noch, daß nur der Lizenzrat berechtigt ist, Änderungen an diesem Text durchzuführen. Klingt nach Verwaltungsvorschriften, Wahlvorschriften und Verwaltungsverfahren. Das mag aber täuschen. Vermutlich jedoch nicht nur mich.
Die Webseite der GPL wurde zuletzt Anfang Dez. 2007 aktualisiert, die der D-FSL zuletzt Anfang 2005.
Woran das liegen mag?
Dann schauen Sie mal hier:
GNU-General Public License
und hier:
Deutsche Freie Software Lizenz
Das amerikanische Original stammt in seiner ursprünglichen Form aus dem Jahre 1989 und spricht in seiner Präambel von Freiheit, Respekt vor dem Werk des Anderen, dem fundamentalen Recht des Nutzers, Software weiterzuentwickeln und der Gefahr der Softwarepatente.
Das deutsche Pendant aus dem Jahre 2004 beginnt mit einem Urhebervermerk des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung NRW.
Danach folgen Ausführungen zur Software als Wirtschaftsgut, der Informationsgesellschaft, gegenseitiger Rechte und Pflichten sowie - natürlich - der Kompatibilität mit der deutschen und europäischen Rechtslage. Ein Glück.
Ziemlich am Ende erfährt man noch, daß nur der Lizenzrat berechtigt ist, Änderungen an diesem Text durchzuführen. Klingt nach Verwaltungsvorschriften, Wahlvorschriften und Verwaltungsverfahren. Das mag aber täuschen. Vermutlich jedoch nicht nur mich.
Die Webseite der GPL wurde zuletzt Anfang Dez. 2007 aktualisiert, die der D-FSL zuletzt Anfang 2005.
Woran das liegen mag?
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