Sonntag, 27. Januar 2008

Browser? ...äh, was sind denn nochmal Browser?

Erschütternd ist das youTube-Video, das Kinderreporter für die ARD gedreht haben. Verschiedenen Politikern wurden dabei ganz einfache Fragen zum Thema Computer und Internet gestellt; Dinge, die heute jeder 8 bis 10-jährige kennt und mit denen sogar meine Eltern, die das Rentenalter bereits weit überschritten haben, vertraut sind. Aber sehen Sie selbst!

Link: youTube-Video

Bayern-Trojaner?

Der sog. Bundestrojaner kommt nicht - vorerst jedenfalls. Dafür gibt es wohl demnächst - oder hat es schon gegeben? - den BAYERN-Trojaner. Keiner weiß es so genau. Eine Veröffentlichung des CCC sowie auf Heise.de und bei searchsecurity legt jedoch nahe, daß die Staatsanwaltschaft in München bereits eine sogenannte Skype Capture Unit verwendet hat, ein Programm, das auf einem Zielrechner heimlich installiert wird und den Audio-Stream abgreift, BEVOR er von Skype verschlüsselt übertragen wird. Der Datenstrom wird dann mit sehr hoher Kompression verschlüsselt an einen Proxy übertragen und von da aus zum "Lausch-System" weitergeleitet. Sollte diese Vorgehensweise sich so bestätigen, zeigt sie doch zwei interessante Aspekte auf:
1. Skype ist nicht unangreifbar - jedenfalls nicht völlig. In alter Trojaner-Manier ist eine End-to-End-Verschlüsselung so (un)sicher, wie jedes Endsystem.
2. Skype ist fast unangreifbar - jedenfalls, wenn man die End-Systeme sauber hält. Der zusätzliche Datenstrom läßt sich per Firewall detektieren und sperren, und einen direkten Exploit der verschlüsselten Übertragung scheint es nach wie vor nicht zu geben. Security by obscurity - bisher jedenfalls.

Anonywas?

Manchmal ruft unsere Anti-Terror-Gesetzgebung lustige Geschäftsideen auf den Plan. So soll ja gemäß § 113 a TKG (meist als "Vorratsdatenspeicherung" bekannt) jeder Anbieter von öffentlichen Telekommunikationsdienstleistungen verpflichtet sein, alle anfallenden Teilnehmerdaten sechs Monate lang verdachtsunabhängig zu speichern. Sehr zum Ärger vieler Bürger, die nicht verdachtsunabhängig gespeichert werden wollen. Nun ist der Anbieter Anonyphone auf die Idee gekommen: Daraus läßt sich doch ein Geschäftsmodell stricken! Und verkauft, sehr zum Ärger des Bundes deutscher Kriminalbeamter, anonyme Prepaid-Karten. Und wo keine Adressdaten vorliegen, kann man auch keine speichern, so einfach die Logik.
Darf man das denn? Gute Frage, bisher berief sich anonyphone auf eine überholte Regelung des TKG aus der Zeit vor 2004.

UPDATE: Seit dem 27.01.2008 ist die Webseite von Anonyphone im Wesentlichen gesperrt, das Unternehmen hat die Geschäftstätigkeit vorübergehend eingestellt. Bis zur Klärung der rechtlichen Lage, heißt es.

Link: http://anonyphone.de

Leerrohr-Entscheidung

Nach einer Entscheidung des VG Köln muß die Dt. Telekom auch weiterhin ihren Wettbewerbern Zugang zu Leerrohren und - falls nicht vorhanden - zu ungenutzten Glasfaseradern ihrer Infrastruktur zwischen Kabelverzweiger und Teilnehmeranschlußleitung gewähren, der sogenannten "letzten Meile". Damit soll den Konkurrenten der Aufbau eines eigenen VDSL-Netzes erleichtert werden. Die Telekom hatte gegen eine entsprechende Entscheidung der Bundesnetzagentur einstweiligen Rechtsschutz beantragt.

Link: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/12472.pdf

Montag, 7. Januar 2008

Peinliche Panne

Vermahnt, könnte man sagen. Da hat eine bekannte Hamburger Kanzlei rasch mal den falschen Filesharer abgemahnt. Durch einen Zahlendreher in der IP-Adresse wurden bei der StA die falschen Kontaktdaten ermittelt und auch noch herausgegeben! Danach wurde trotz allem der Gang zum Gericht angetreten - vergeblich. Nun sitzt man auf den eigenen Kosten und denen der Gegenseite. Ein zu verschmerzender Verlust, dürfte man allerdings meinen. Kleine Ausfälle im Volumengeschäft gehören zum kaufmännischen Risiko.

Link:
Heise News

Glück auf!

Illegales Glücksspiel ist illegal, wie der Name schon sagt. Aber nicht nur das. Auch die Werbung dafür ist verboten. Das muß auch den Firmen Microsoft, Google und Yahoo bekannt gewesen sein, als sie in den Jahren 1997 bis 2007 Werbung für derartige Aktivitäten in der Banner-Rotation auf einigen ihrer Webseiten hatten. Pech ist
natürlich, wenn sowas auffällt - und dann noch einer Generalstaatsanwältin des Bundesstaats Missouri. Die Unternehmen zahlten 21, 3 und 7,5 Mio USD. Das wiederum
ist Glück - für den Staat wenigstens.
Link:
Heise News