Im Schatten der geplanten Änderung der Störerhaftung - siehe voriger Artikel - hat der BGH einige interessante Klarstellungen zur jetzigen Haftungssituation geurteilt. Unter anderem lehnte er eine grundsätzliche Belehrungspflicht für Gäste oder WG-Mitbewohner ab und hielt diese im Bezug auf Volljährige für "nicht zumutbar".
Andererseits ließ er eine rein theoretische Argumentation des Zugriffs anderer Familienmitglieder auf einen Rechner mit einem Filesharing-Verzeichnis nicht gelten, wenn dieser Zugriff nicht ernsthaft in Bertracht kommt.
Auch zu den Kosten einer Abmahnung äußerte sich der BGH: Der Streitwert im Falle eines halbwegs erfolgreichen, aktuellen Kinofilmes sei sicherlich bei um die € 10.000,- richtig angesetzt.
Quelle: Heise News
Recht(s) und Links - das Recht und Technik -Blog von IT-Fachanwalt Jürgen Hüneborn aus Münster. Meldungen, Fachartikel, Besprechungen - alle Kuriositäten, die mir so täglich über den Weg laufen, werden hier kommentiert und für Sie seziert! Viel Spaß bei der Lektüre.
Freitag, 13. Mai 2016
Das Ende der Störerhaftung - zumindest großenteils!
...oder: "The Artist formerly known as Störerhaftung"...
Es ist ein Wort, das man den meisten Mandaten erst einmal erklären muß - "Störerhaftung". Wer stört da wen und wofür wird überhaupt gehaftet? Und wieso hat es online eine viel größere Bedeutung entwickelt, als offline? Dieses sehr deutsche Rechtskonstrukt, welches die "Abmahnwelle" im Filesharing-Bereich erst so richtig ins Rollen brachte, hat seine offline-Wurzeln in dem sachenrechtlichen Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB. Danach kann, kurz gesagt, derjenige als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, der – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsgutes beiträgt. Das fahrlässig ungeschützte WLAN hat somit den Rechtsbruch des eigentlichen Täters ermöglicht; der WLAN-Inhaber wird als "Störer" herangezogen.
Die Übertragung dieses Prinzips in die online-Welt hat viel Kritik hervorgerufen und zu einer teilweise unübersichtlichen Rechtsprechungslage geführt, die einem ganz normalen Internet-Anschlußinhaber teilweise schwer einschätzbare Pflichten und Risiken aufbürdeten. Auch wurde die Störerhaftung großenteils als Hemmschuh für die Verbreitung von offenen WLAN-Netzen (->"Freifunk") angesehen.
Die große Koalition hat sich nun offenbar auf eine weitgehende Eindämmung der Störerhaftung für offene WLANs verständigt. Erreicht werden soll dies über eine Ausdehnung des sog. Providerprivilegs auf nichtgewerbliche und nebengewerbliche Anbieter. Dies soll sogar ohne weitere technische Hürden wie die heute üblichen Vorschaltseiten funktionieren.
IT- und Providerverbände wie eco reagierten bereits positiv auf die Nachrichten. Abzuwarten bleibt allerdings, ob auch die Gerichte die neuen Normen genau so anwenden werden, wie die Politik sich das vorgestellt hat.
Eine gewisse Beschleunigung hat der ganze Prozeß zuletzt wohl durch die äußerst kritische Stellungnahme des Generalanwaltes vor dem EuGH erfahren. Dieser äußerte sich kritisch, ob die gegenwärtige Praxis der Störerhaftung in Deutschland mit Europarecht zu vereinbaren sei. Offenbar wollte man nun lieber schnell Tatsachen schaffen, bevor der EuGH eine Gesetzesänderung verordnet hätte...
Quelle: Heise-News
Spiegel Nachrichten
Waffenversteigerung beendet...
Zwar lieben die Amerikaner Waffen im Allgemeinen - die Versteigerung einer Mordwaffe war dem Portal GunBroker.com dann aber wohl doch etwas zu anrüchig und wurde nun vorzeitig beendet. $ 5.000,- wollte George Zimmerman für die Waffe, "die dafür verwendet wurde, mein Leben zu verteidigen und den brutalen Angriff von Trayvon Martin zu beenden" - beschrieb dieser die Pistole. "Das ist ein Stück amerikanische Geschichte", hieß es weiter. Ein Stück Geschichte, mit dem GunBroker.com wohl doch lieber nichts zu tun haben wollte...
Ein Mitglied der Jury im Zimmermann-Prozeß hatte später im Fernsehen geäußert, Zimmermann sei aus Mangel an Beweisen "mit Mord durchgekommen".
Quelle: Spiegel News
Ein Mitglied der Jury im Zimmermann-Prozeß hatte später im Fernsehen geäußert, Zimmermann sei aus Mangel an Beweisen "mit Mord durchgekommen".
Quelle: Spiegel News
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