Montag, 5. August 2019

Neue Pleite beim beA

Das besondere elektronische Anwaltspostfach läuft bekanntlich seit einiger Zeit, die Hiobsmeldungen hielten sich zuletzt in Grenzen. Heute wurde bei Golem.de über eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes berichtet, die auf folgenden Umstand aufmerksam macht: 
Bei der Adressierung und Dateibenennung via beA dürfen von den Anwälten weder Umlaute, noch Sonderzeichen genutzt werden. Hiervon wird zwar von den Anwaltskammern „abgeraten“; die Folgen sind jedoch drastisch: Wenn eine solche Nachricht zufällig über den Gateway zum vormaligen EGVP (elektronisches Gerichtspostfach) läuft, wird sie als „unlesbar/korruptet“ abgewiesen. Der Anwalt erhält jedoch trotzdem eine Zustellungsmeldung, da das beA nur bis zum EGVP "gucken" kann und dort die Meldung ankam; das angeschriebene Gericht bekommt von diesem Vorgang wiederum nichts mit. Das hat zur Folge, daß Fristen ablaufen können obwohl der Anwalt denkt, alles richtig gemacht zu haben. Kleiner Trost: Man kann wohl „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragen - darauf würde ich meine Rechtsverteidigung allerdings lieber nicht stützen. 


Quelle: Golem.de 

Mittwoch, 31. Juli 2019

Hey SIRI - das geht Dich nichts an!



Nachdem vor einiger Zeit bekannt geworden war, daß die Sprachkommandos von Alexa durchaus auch für andere Zwecke als die reine Texterkennung verwendet wurden, bahnt sich ein ähnliches Szenario nun offenbar bei Apple an: Wie der Konzern bestätigte, wurden von Siri aufgenommene Audiomitschnitte offenbar von Mitarbeitern ausgewertet, um zu prüfen, ob Siris Antwort angemessen war. Es handele sich weltweit um weniger als 1% der Kommandos. Hierbei wurden allerdings auch Gesundheitsthemen, Sexpraktiken, Drogendeals und andere eher nicht für das Unternehmen bestimmte Unterhaltungen mitgeschnitten. 
Pikant daran ist, daß die Auswertung in vielen Fällen durch externe Mitarbeiter von Drittunternehmen stattgefunden hat. Dies wird offenbar in der Datenschutzerklärung nicht erwähnt. 

Mittlerweile gibt es bereits eine Anleitung, wie man das „Mithören“ unterbinden kann. 

Links:
COM-Magazin, Lauschangriff unterbinden 

Montag, 22. Juli 2019

Katzenvideos, irgend jemand?


Computer können tolle Sachen. Je mehr Rechenleistung man hat, um so komplexere Aufgaben können in Echtzeit erledigt werden. Damals, zu Zeiten der Mondlandung beispielsweise, hatten „mobile“ Rechner ungefähr die Kapazität eines wissenschaftlichen Taschenrechners, und Großrechenanlagen befanden sich ungefähr auf dem Niveau eines heutigen Tablets oder Smartphones. 
Aktuellen Rechnern fällt es z.B. leicht, Videos in Echtzeit zu verändern; sei es, daß bestimmte Elemente zugefügt werden, oder sogar Gesichter verändert werden (sog. DeepFakes). 
Facebook hat in die Videostreaming-Funktion verschiedene lustige Filter wie z.B. den „Katzenohren-Filter“ eingebaut: Bei erkannten Gesichtern werden diesen Schnurrbarthaare eingerechnet und Katzenohren aufgesetzt. Diese Funktion richtet sich sicherlich eher an Teenager oder Kinder. Sie kann aber auch auf einer Polizeipressekonferenz für Stimmung sorgen, wenn jemand auf dem offiziellen Kanal vergißt, den Filter auszuschalten. Blöd nur, wenn die Pressekonferenz gerade zu einem Doppelmord abgehalten wurde. 
Schon die Übertragung eines pakistanischen Provinzpolitikers hatte für unfreiwillige Heiterkeit gesorgt, als diesem dasselbe Schicksal widerfahren war. 

Ein bekanntes Internet-Meme behauptet ja ohnehin, daß etwa 80 % des Netztraffics durch Katzenvideos von Youtube verursacht würde - jetzt wissen wir immerhin, wie das zu verstehen ist! 

Links:



Sonntag, 14. Juli 2019

Rekordstrafe für Facebook nach Cambridge Analytica Skandal


Berichten zufolge will die FTC, also die amerikanische Federal Trade Commission, eine Rekordstrafe von 5 Mio. $ (etwa 4,4 Mio. €) gegen Facebook verhängen. Grund ist der Verstoß gegen eine „Amtliche Vereinbarung“ aus dem Jahr 2012, in der Facebook sich verpflichtet hat, die Nutzerdatenweitergabe an Dritte von der Zustimmung des Nutzers abhängig zu machen. Das ist offensichtlich im Falle „Camebridge Analytica“ nicht erfolgt; die Daten wurden später für werbliche Auswertungen und Analysen zu Wahlkampfzwecken gebraucht. 


Link: Heise News

Musikidustrie geht gegen Youtube-Downloader vor


Die IFPI (International Federation of the Phonographic Industrie) hat zusammen mit dem BVMI (Bundesverband der Musikindustrie) im Rahmen eines Gerichtsverfahrens eine Einigung mit dem Betreiber der Downloader-Plattform Convert2Mp3 erzielt. Convert2Mp3 wird offiziell abgeschaltet; unter der Domain erscheint ein entsprechender Hinweis. Mit knapp 700 Millionen Zugriffen im letzten Jahr war Convert3Mp3 einer der weltweit meist genutzten YouTube-Converter. Die IFPI argumentiert, daß das „Rippen“ der Tonspur aus Youtube-Videos eine Urheberrechtsverletzung darstelle, da sich die Lizenzen jeweils nur auf das „Online-Gucken“ des gesamten Videos beziehen. Klar, da auch nur in diesem Augenblick durch das Ausspielen von Werbung Geld verdient wird. Juristisch ist dieser Standpunkt durchaus umstritten: Ein Teil der Kollegen geht davon aus, daß der Tonspur-Download für private Zwecke vom Recht auf Privatkopie gedeckt ist. 
Privatkopien sind zulässig, wenn sie nicht von offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen ohne Umgehung technischer Schutzmaßnahmen erstellt werden. Zur finanziellen Beteiligung der Verleger wird deswegen von der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungerechte) eine Abgabe auf Leermedien, USB-Sticks etc. erhoben. 


Youtube scheint nun auch selbst gegen Downloader vorzugehen; darauf deuten entsprechende technische Änderungen an der Plattform hin. 
  

Sonntag, 7. Juli 2019

Der Krieg war letzte Woche...

Erinnern Sie sich noch an letzte Woche? Letzte Woche war Krieg. Naja, ein bischen wenigstens, in Form des US-verkündeten Telekommunikationsnotstandes. Auf einmal sah es so aus, als ob der zweitgrößte Smartphone-Hersteller Huawei durch einen Handelsbann kurz vor dem aus steht, da weder Google-Lizenzen, noch Intel-Technik, noch ARM-Chips in Zukunft genutzt werden durfte. Nach kurzer Lockerung für eine Übergangsfrist war ich um so erstaunter, als mich meine steinalten Huawei-Geräte vor wenigen Tagen spontan mit einem Android Pie Update beglückten.
Ein Notstand hat es ja nun an sich, daß er ausgerufen wird, bis die Not vorüber ist, z.B. bei einer Überschwemmung oder Waldbränden oder dergleichen. Der Telekommunikationsnotstand war ja nun darin begründet, daß angeblich - Beweis fehlen bis heute - Huawei-Geräte zur Spionage durch die böse chinesische Staatsführung mißbraucht würden, da Huawei und die Parteiführung und der Geheimdienst quasi drei Seiten derselben, äh, Medaille seien. Nun, die einzigen Firmen, die erwiesenermaßen Spionagechips in ihre Hardware einbauten, waren bisher US-Unternehmen wie Cisco, Dell und Western Digital (Links siehe unten).
Nun aber scheint der Notstand genau so plötzlich beendet, wie er kam - ein bischen zumindest.
Im Rahmen des G20-Gipfels hat die Trump-Administration nach Gesprächen mit dem chinesischen Präsidenten Xi Jinping verkündet, daß US-Unternehmen schon bald wieder Produkte und Technologien an Huawei liefern könnten. Wohlgemerkt - liefern! Denn Huawei ist ja auch ein guter Hardware-Kunde in den USA. Kaufen sollen die Unternehmen allerdings nichts bei Huawei. So wird - zumindest dort - Huawei als führender Anbieter von 5G-Netzwerktechnik weiter vom Markt ausgesperrt.
Immerhin - dem Smartphoneverkauf von Huawei hilft es vorläufig, denn mit neuestem Android und lizenzierten US-Technologien spielen diese zunächst wieder in der 1. Liga mit.

Links:
ZDNet - Hardware mit Hintertüren 
Heise Security - 10 Mio für Backdoor
Golem News - US-Hersteller wissen nichts von Backdoors

WAZ - Entwarnung für Huawei
GoogleWatchblog - Huawei wieder mit Android

Freitag, 21. Juni 2019

Betreibt Google ein Telekommunikationsnetzwerk?


Um diese Frage ging es letztlich in einem Gerichtsverfahren, daß über das Verwaltungsgericht Köln, Oberverwaltungsgericht NRW über eine Vorlagefrage bis zum EuGH nach Luxemburg gelangt ist. Das deutsche Telekommunikationsgesetz beruht letztlich auf einer EU-Richtlinie, so daß das OVG die Sache nicht ohne Vorlage entscheiden wollte. 
Im Kern geht es um die Schaffung von Schnittstellen für Ermittlungsbehörden bei dem Google-Dienst GMail. Google argumentiert, daß das bestehende Internet für die Übertragung aller Daten genutzt würde, Google selbst „betreibt“ keine Kommunikationsnetz, es „vermittelt“ auch keinen Zugang dazu. 
Die Richter des EuGH folgten nun der Google-Argumentation. Mail-Dienste, die über das offene Internet laufen, ohne den Kunden einen Internetzugang zu bieten, seien keine Telekommunikationsdienste nach EU-Recht, "da dieser Dienst nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze besteht". 

Links
Artikel auf Tagesschau.de