Freitag, 21. Juni 2019

Betreibt Google ein Telekommunikationsnetzwerk?


Um diese Frage ging es letztlich in einem Gerichtsverfahren, daß über das Verwaltungsgericht Köln, Oberverwaltungsgericht NRW über eine Vorlagefrage bis zum EuGH nach Luxemburg gelangt ist. Das deutsche Telekommunikationsgesetz beruht letztlich auf einer EU-Richtlinie, so daß das OVG die Sache nicht ohne Vorlage entscheiden wollte. 
Im Kern geht es um die Schaffung von Schnittstellen für Ermittlungsbehörden bei dem Google-Dienst GMail. Google argumentiert, daß das bestehende Internet für die Übertragung aller Daten genutzt würde, Google selbst „betreibt“ keine Kommunikationsnetz, es „vermittelt“ auch keinen Zugang dazu. 
Die Richter des EuGH folgten nun der Google-Argumentation. Mail-Dienste, die über das offene Internet laufen, ohne den Kunden einen Internetzugang zu bieten, seien keine Telekommunikationsdienste nach EU-Recht, "da dieser Dienst nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze besteht". 

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