Montag, 5. August 2019

Neue Pleite beim beA

Das besondere elektronische Anwaltspostfach läuft bekanntlich seit einiger Zeit, die Hiobsmeldungen hielten sich zuletzt in Grenzen. Heute wurde bei Golem.de über eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes berichtet, die auf folgenden Umstand aufmerksam macht: 
Bei der Adressierung und Dateibenennung via beA dürfen von den Anwälten weder Umlaute, noch Sonderzeichen genutzt werden. Hiervon wird zwar von den Anwaltskammern „abgeraten“; die Folgen sind jedoch drastisch: Wenn eine solche Nachricht zufällig über den Gateway zum vormaligen EGVP (elektronisches Gerichtspostfach) läuft, wird sie als „unlesbar/korruptet“ abgewiesen. Der Anwalt erhält jedoch trotzdem eine Zustellungsmeldung, da das beA nur bis zum EGVP "gucken" kann und dort die Meldung ankam; das angeschriebene Gericht bekommt von diesem Vorgang wiederum nichts mit. Das hat zur Folge, daß Fristen ablaufen können obwohl der Anwalt denkt, alles richtig gemacht zu haben. Kleiner Trost: Man kann wohl „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragen - darauf würde ich meine Rechtsverteidigung allerdings lieber nicht stützen. 


Quelle: Golem.de