Die IFPI (International Federation of the Phonographic Industrie) hat zusammen mit dem BVMI (Bundesverband der Musikindustrie) im Rahmen eines Gerichtsverfahrens eine Einigung mit dem Betreiber der Downloader-Plattform Convert2Mp3 erzielt. Convert2Mp3 wird offiziell abgeschaltet; unter der Domain erscheint ein entsprechender Hinweis. Mit knapp 700 Millionen Zugriffen im letzten Jahr war Convert3Mp3 einer der weltweit meist genutzten YouTube-Converter. Die IFPI argumentiert, daß das „Rippen“ der Tonspur aus Youtube-Videos eine Urheberrechtsverletzung darstelle, da sich die Lizenzen jeweils nur auf das „Online-Gucken“ des gesamten Videos beziehen. Klar, da auch nur in diesem Augenblick durch das Ausspielen von Werbung Geld verdient wird. Juristisch ist dieser Standpunkt durchaus umstritten: Ein Teil der Kollegen geht davon aus, daß der Tonspur-Download für private Zwecke vom Recht auf Privatkopie gedeckt ist.
Privatkopien sind zulässig, wenn sie nicht von offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen ohne Umgehung technischer Schutzmaßnahmen erstellt werden. Zur finanziellen Beteiligung der Verleger wird deswegen von der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungerechte) eine Abgabe auf Leermedien, USB-Sticks etc. erhoben.
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Youtube scheint nun auch selbst gegen Downloader vorzugehen; darauf deuten entsprechende technische Änderungen an der Plattform hin.
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