Ein interessantes Interview mit der Berliner Oberstaatsanwältin Junker hat die Süddeutsche Online veröffentlicht. Frau Junker lehnt die Ermittlung des IP-Inhabers bei einfachen Filesharing-Verstößen generell ab, da es sich nicht um Fälle schwerer Kriminalität handele. Da es in der Regel nicht sicher ist, ob wirklich der Anschlußinhaber auch der Tauschbörsennutzer war, wären im Regelfall grundrechtsrelevante Eingriffe wie Hausdurchsuchung, Rechnerbeschlagnahme etc. fällig. Dies ginge in Fällen einfacher Kriminalität zu weit - schließlich werde auch nicht für eine einfache Beleidigung eine Hausdurchsuchung angeordnet.
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