Ein Bürocomputer ist ein Bürogerät und kein Fernseher, auch kein neuartiger. Vorerst zumindest. Das hat das VG Koblenz (Az.: 1 K 496/08.KO) jetzt auf die Klage eines Rechtsanwaltes entschieden, der es nicht einsah, für seinen ausschließlich zu Büroarbeiten genutzen, internetfähigen PC die GEZ-Abgabe für neuartige Rundfunkempfangsgeräte zu entrichten. Das Gericht stellte dabei wohl gerade auf die typische Nutzung und nicht auf eine theoretische Benutzbarkeit ab. Der Volltext der Entscheidung lag noch nicht vor. Bleibt abzuwarten, ob die GEZ bzw. die zuständige Landesrundfunkanstalt die Entscheidung hinnimmt oder Rechtsmittel einlegt.
Quelle: IHK Wiesbaden