Gerade marschierte das OLG Frankfurt offenbar in eine neue Richtung (siehe letztes Posting), da erzielt Rapper "Bushido" offenbar eine gegenteilige Entscheidung vor dem LG Düsseldorf.
Bushidos Anwälte hatten einstweilige Verfügungen u.a. gegen einen Rentner und ein Ehepaar erwirkt, die versicherten, daß sie entweder einen "Bushido" gar nicht kennen würden, oder zum betreffenden Zeitpunkt gar nicht am Rechner gewesen wären.
Ob das jeweilige WLAN vollständig unverschlüsselt war oder nur mit der relativ schwachen WEP-Verschlüsselung geschützt wurde, konnte noch nicht festgestellt werden. Trotzdem hat das LG die Beklagten als (Mit-)Störer mit in die Haftung genommen.
Link zur Presseerklärung des LG