Ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät ist immer noch ein Rundfunkempfangsgerät. So kann man die Essenz der Entscheidung des VG Braunschweig zusammenfassen, mit der einer gegenteiligen Auffassung der GEZ eine Abfuhr erteilt wurde.
Diese wollte nämlich eine Gebührenbefreiung für Zweitgeräte im Fall sogenannter "Home-Office-PCs" nur dann gelten lassen, wenn bereits ein anderer, privat genutzter PC dort angemeldet wäre. Falsch, entschied das VG, angemeldet muß nur irgend ein Rundfunkgerät sein, um in den Genuß der Zweitgerätebefreiung zu kommen. Alles andere lasse ich dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht entnehmen.
Das dürfte alle Selbständigen freuen, die öfters von zu Hause arbeiten und dort nur zu beruflichen Zwecken einen PC aufgestellt haben.
Quelle: Heise-News