Drei Verfassungsbeschwerden waren die Grundlage der gestern vom BVerfG gegen das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21.12.07" verkündeten Entscheidung.
Ob die Beschwerdeführer nun eigentlich so richtig gewonnen haben, kann man gar nicht so genau sagen. Klar ist eins: In der gegenwärtigen Form ist das Gesetz nichtig, d.h., es kann auch nicht in eingeschränktem Umfang übergangsweise weiter angewendet werden.
Interessant ist allerdings, daß dieses Votum zwar noch einstimmig erging, hinsichtlich der übrigen Begründung jedoch zwei Sondervoten (der Richter Schluckebier und Eichberger) vorliegen, die teilweise deutlich von der übrigen Urteilsbegründung abweichen - und zwar dergestalt, daß z.B. durch Richter Schluckebier eine vorübergehende Weitere Anwendung des Gesetzes für wünschenswert gehalten worden wäre.
Als Tenor der Urteilsbegründung insgesamt - als deren spiritus rector wohl Präsident des BVerfG Dr. Papier angenommen werden darf - kann man aber festhalten, daß lediglich die gegenwärtige Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG für verfassungswidrig gehalten wird. Grundsätzlich würde das BVerfG wohl ein "zweites Vorratsdatenspeichergesetz" für verfassungsgemäß halten, wenn es nur handwerklich richtig gemacht wäre und die Datensammlung nicht "anlaßlos" vorgesehen wäre. Todesurteil für die gegenwärtige Regelung war nämlich, daß nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG die "...Sammlung von personenbezogenen Daten auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken verfassungsrechtlich strikt untersagt ist".
Das Urteil war daher eigentlich keine Überraschung.
Überraschend ist allerdings, daß man im Justizministerium nun offenbar keinen dringenden Handlungsbedarf für eine Neuregelung sieht. Vielleicht ist ja manch einer auch ganz froh, dieses Relikt aus Zeiten der unmittelbaren Terrorbekämpfung auf elegante Weise losgeworden zu sein...
Links:
Pressemitteilung BVerfG
Die Entscheidung
Recht(s) und Links - das Recht und Technik -Blog von IT-Fachanwalt Jürgen Hüneborn aus Münster. Meldungen, Fachartikel, Besprechungen - alle Kuriositäten, die mir so täglich über den Weg laufen, werden hier kommentiert und für Sie seziert! Viel Spaß bei der Lektüre.
Mittwoch, 3. März 2010
Montag, 22. Februar 2010
Mit einem letzten Knall...
...hat ein - freundlich ausgedrückt - viel diskutierter Vertreter meiner Zunft die Bühne verlassen. Günther Freiherr von Gravenreuth hat sich heute erschossen, bevor er eine 14-monatige Haftstrafe wegen vollendeten Betruges hätte antreten müssen (siehe Artikel in diesem Blog). Der Münchener Rechtsanwalt war als "Prototyp der Abmahnanwälte" bekannt geworden und hatte mit oft unkonventionellen, teilweise auch "halblegalen" Aktionen Aufsehen erregt.
Jedenfalls hatte man als Jurist durch Ihn immer Gesprächsstoff auf Tagungen und Kongressen und außerdem gute Themen fürs Blog. Er wird mir fehlen - irgendwie jedenfalls!
Quellen:
Heise-News
Wikipedia-Artikel
Jedenfalls hatte man als Jurist durch Ihn immer Gesprächsstoff auf Tagungen und Kongressen und außerdem gute Themen fürs Blog. Er wird mir fehlen - irgendwie jedenfalls!
Quellen:
Heise-News
Wikipedia-Artikel
Mitstörerhaftung von Fotoportalen, die 2te.
Das LG Potsdam hatte in einer vielbeachteten Entscheidung festgestellt, (Urt. v. 21. 11. 2008 – Az.: 1 O 175/08, Blog-Eintrag), daß ein Eigentümer das Fotografieren auf seinem Grundstück zu gewerblichen Zwecken verbieten könne. Dennoch hergestellte Fotografien stellten Eigentumsverletzungen dar.
Zu Unrecht, stellte jetzt das OLG Brandenburg klar. Das Fotografieren eines Gebäudes unterliegt der Panoramafreiheit des UrhG, entgegenstehende Verbote des Eigentümers sind nichtig, urteilten die Richter. Zwar könne der Eigentümer tatsächliche Maßnahmen treffen, um sein Eigentum zu schützen (hohe Hecke, Zutrittsverbote...), dabei würde ihm das Recht allerdings nicht helfen.
Die Entscheidung schafft v.a. Sicherheit für alle Berufsfotografen, da sie klarstellt, daß jeder Fotograf grundsätzlich das Recht hat, den wirtschaftlichen Nutzen aus seinen Aufnahmen zu ziehen.
Quelle: Pressemitteilung OLG Brandenburg
Az. – 5 U 12/09, 5 U 3/09 und 5 U 14/09
Zu Unrecht, stellte jetzt das OLG Brandenburg klar. Das Fotografieren eines Gebäudes unterliegt der Panoramafreiheit des UrhG, entgegenstehende Verbote des Eigentümers sind nichtig, urteilten die Richter. Zwar könne der Eigentümer tatsächliche Maßnahmen treffen, um sein Eigentum zu schützen (hohe Hecke, Zutrittsverbote...), dabei würde ihm das Recht allerdings nicht helfen.
Die Entscheidung schafft v.a. Sicherheit für alle Berufsfotografen, da sie klarstellt, daß jeder Fotograf grundsätzlich das Recht hat, den wirtschaftlichen Nutzen aus seinen Aufnahmen zu ziehen.
Quelle: Pressemitteilung OLG Brandenburg
Az. – 5 U 12/09, 5 U 3/09 und 5 U 14/09
Freitag, 19. Februar 2010
Deckelung der Abmahnkosten verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines eBay-Händlers nicht zur Entscheidung angenommenn, der die Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelung des § 97a II UrhG (Deckelung der Abmahnkosten in best. Fällen auf € 100,-) überprüfen lassen wollte.
Das Verfassungsgericht hielt die Beschwerde v.a. deshalb für unzulässig, weil der Händler keinen konkreten Fall nennen konnte, in dem ihm die Rechtsverteidigung durch die neue Regelung verwehrt worden wäre.
Link:
zur Entscheidung
Das Verfassungsgericht hielt die Beschwerde v.a. deshalb für unzulässig, weil der Händler keinen konkreten Fall nennen konnte, in dem ihm die Rechtsverteidigung durch die neue Regelung verwehrt worden wäre.
Link:
zur Entscheidung
Freitag, 8. Januar 2010
Haftung des DSL-Anschlußinhabers
In einer Pressemitteilung des OLG Köln wurde auf eine Entscheidung vom 23.12.09 hingewiesen, die sich - wieder einmal - mit der Frage der Haftung des Inhabers eines DSL-Anschlusses befasst.
Anders als etwa zuvor das OLG Frankfurt geht das OLG Köln davon aus, daß den Anschlußinhaber einer grundsätzliche Pflicht dazu trifft, zu ermitteln, wer über seinen DSL-Anschluß Urheberrechtsverletzungen begangen habe. Ihn träfe eine Darlegungslast dahingehend, wie der Anschluß vor unbefugter Benutzung abgesichert sei, wer nach seiner Kenntnis den Verstoß begangen habe und ob ein für mehrere Benutzer eingerichteter Rechner beispielsweise getrennte Benutzerkonten aufweise. Der Text der Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht, wird jedoch sicherlich eine spannende Lektüre!
Link: Pressemitteilung
Anders als etwa zuvor das OLG Frankfurt geht das OLG Köln davon aus, daß den Anschlußinhaber einer grundsätzliche Pflicht dazu trifft, zu ermitteln, wer über seinen DSL-Anschluß Urheberrechtsverletzungen begangen habe. Ihn träfe eine Darlegungslast dahingehend, wie der Anschluß vor unbefugter Benutzung abgesichert sei, wer nach seiner Kenntnis den Verstoß begangen habe und ob ein für mehrere Benutzer eingerichteter Rechner beispielsweise getrennte Benutzerkonten aufweise. Der Text der Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht, wird jedoch sicherlich eine spannende Lektüre!
Link: Pressemitteilung
Dienstag, 22. Dezember 2009
Immer wieder Rundfunk
Ein internetfähiger PC unterliegt nicht der Rundfunkgebührenpflicht. So lautet der Leitsatz der Entscheidung 4 A 188/09 des VG Braunschweig, die gestern bekannt wurde. Mit nachvollziehbaren Gründen und einer augefeilten Urteilsbegründung hat das VG den Gebührenbescheid des NDR gegen eine selbständige Dolmetscherin aufgehoben, die für den zu beruflichen Zwecken in Ihrem häuslichen Arbeitszimmer befindlichen PC keine Rundfunkgebühren zahlen wollte.
Ein lesenswertes Urteil, welches ganz en passant auch noch die Frage der Gebührenfreiheit für Zweitgeräte auf dem selben Grundstück streift.
Zudem wird in Frage gestellt, ob die öffentlich-rechtlichen Sender - jedenfalls der NDR - im Internet überhaupt "Rundfunk" anbieten. Das übliche Angebot von ein paar Streams und sonstigen Inhalten wäre nach Meinung des Gerichts dafür jedenfalls nicht ausreichend.
Zur Entscheidung: Link
Ein lesenswertes Urteil, welches ganz en passant auch noch die Frage der Gebührenfreiheit für Zweitgeräte auf dem selben Grundstück streift.
Zudem wird in Frage gestellt, ob die öffentlich-rechtlichen Sender - jedenfalls der NDR - im Internet überhaupt "Rundfunk" anbieten. Das übliche Angebot von ein paar Streams und sonstigen Inhalten wäre nach Meinung des Gerichts dafür jedenfalls nicht ausreichend.
Zur Entscheidung: Link
Freitag, 4. Dezember 2009
Internet-Newsportal erstattet Strafanzeige gegen Kanzlei Kornmeier pp.
Jeder Kollege, der in der Abmahnbranche auf der einen oder anderen Seite zu tun hat, wird bereits mit der Kanzlei Kornmeier zu tun gehabt haben.
Kürzlich wurde ein prekäres Fax bekannt (Link), in welchem angeblich genauere Erklärungen der Geschäftsstruktur mit dem Rechteverwerter digiProtect enthalten waren. Sollten die Angaben in diesem Fax richtig sein, wird das Abmahn-Business von beiden Seiten als "no-cost-venture" geführt, d.h., keine der beiden Seiten belastet die jeweils andere mit Kosten. Einnahmen verbleiben abzüglich einer Umsatzbeteiligung als Erfolgshonorar bei den Anwälten. Dies wirft erhebliche Fragen zur Berechtigung der Geltendmachung von Anwaltskosten auf. Kosten, die dem Mandanten gar nicht entstehen, darf man schließlich auch nicht ersetzt verlangen. Dem will jetzt das Internetportal Gulli.com auf den Grund gehen und hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt erstattet. Der entsprechende Beitrag wird zur Lektüre empfohlen!
Kürzlich wurde ein prekäres Fax bekannt (Link), in welchem angeblich genauere Erklärungen der Geschäftsstruktur mit dem Rechteverwerter digiProtect enthalten waren. Sollten die Angaben in diesem Fax richtig sein, wird das Abmahn-Business von beiden Seiten als "no-cost-venture" geführt, d.h., keine der beiden Seiten belastet die jeweils andere mit Kosten. Einnahmen verbleiben abzüglich einer Umsatzbeteiligung als Erfolgshonorar bei den Anwälten. Dies wirft erhebliche Fragen zur Berechtigung der Geltendmachung von Anwaltskosten auf. Kosten, die dem Mandanten gar nicht entstehen, darf man schließlich auch nicht ersetzt verlangen. Dem will jetzt das Internetportal Gulli.com auf den Grund gehen und hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt erstattet. Der entsprechende Beitrag wird zur Lektüre empfohlen!
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