Freitag, 19. Februar 2010

Deckelung der Abmahnkosten verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines eBay-Händlers nicht zur Entscheidung angenommenn, der die Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelung des § 97a II UrhG (Deckelung der Abmahnkosten in best. Fällen auf € 100,-) überprüfen lassen wollte.
Das Verfassungsgericht hielt die Beschwerde v.a. deshalb für unzulässig, weil der Händler keinen konkreten Fall nennen konnte, in dem ihm die Rechtsverteidigung durch die neue Regelung verwehrt worden wäre.

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