Jeder Kollege, der in der Abmahnbranche auf der einen oder anderen Seite zu tun hat, wird bereits mit der Kanzlei Kornmeier zu tun gehabt haben.
Kürzlich wurde ein prekäres Fax bekannt (Link), in welchem angeblich genauere Erklärungen der Geschäftsstruktur mit dem Rechteverwerter digiProtect enthalten waren. Sollten die Angaben in diesem Fax richtig sein, wird das Abmahn-Business von beiden Seiten als "no-cost-venture" geführt, d.h., keine der beiden Seiten belastet die jeweils andere mit Kosten. Einnahmen verbleiben abzüglich einer Umsatzbeteiligung als Erfolgshonorar bei den Anwälten. Dies wirft erhebliche Fragen zur Berechtigung der Geltendmachung von Anwaltskosten auf. Kosten, die dem Mandanten gar nicht entstehen, darf man schließlich auch nicht ersetzt verlangen. Dem will jetzt das Internetportal Gulli.com auf den Grund gehen und hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt erstattet. Der entsprechende Beitrag wird zur Lektüre empfohlen!