Ein internetfähiger PC unterliegt nicht der Rundfunkgebührenpflicht. So lautet der Leitsatz der Entscheidung 4 A 188/09 des VG Braunschweig, die gestern bekannt wurde. Mit nachvollziehbaren Gründen und einer augefeilten Urteilsbegründung hat das VG den Gebührenbescheid des NDR gegen eine selbständige Dolmetscherin aufgehoben, die für den zu beruflichen Zwecken in Ihrem häuslichen Arbeitszimmer befindlichen PC keine Rundfunkgebühren zahlen wollte.
Ein lesenswertes Urteil, welches ganz en passant auch noch die Frage der Gebührenfreiheit für Zweitgeräte auf dem selben Grundstück streift.
Zudem wird in Frage gestellt, ob die öffentlich-rechtlichen Sender - jedenfalls der NDR - im Internet überhaupt "Rundfunk" anbieten. Das übliche Angebot von ein paar Streams und sonstigen Inhalten wäre nach Meinung des Gerichts dafür jedenfalls nicht ausreichend.
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