Freitag, 30. Oktober 2009

Ausgegünthert

Rechtsanwältin Katja Günther aus München wird vielen Internetnutzern ein Begriff sein, insbesondere dann, wenn sie einmal auf bunten Webseiten nach Kochrezepten, Gratissoftware oder gar einem IQ-Test gesucht haben. In der Regel dauert es dann gar nicht lange und die Post ist da - nämlich die mit der Rechnung. Man habe nämlich einen Abo-Vertrag über 24 Monate geschlossen, für jeden Monat soundsoviel, und könne ja jetzt den Dienst der Mandantin weiter in Anspruch nehmen. Mandantin ist vorzugsweise eine Limited mit Firmensitz in Timbuktu. Oder in einem "Company House" irgendwo in England.

"Abo-Fallen" verwenden Verbraucherschützer hierfür üblicherweise als Schlagwort. Leider ist mir erst jetzt die verlinkte Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein aufgefallen. Das Amtsgericht Karlsruhe hat nämlich die Inkasso-Tätigkeit von Frau Günther als Beihilfe zum Betrug klassifiziert und einen Anspruch auf Schadensersatz bejaht.
Man kann nur hoffen, daß genügend Leute diese Entscheidung zum Vorbild nehmen, einfach mal die eigenen Kosten ersetzt zu verlangen. Dann lohnt sich das Inkasso-Geschäft nämlich nicht mehr.

Link:
Pressemitteilung Vbz.-SH