Der Inhaber eines eBay-Accounts haftet für eine Markenverletzung auch dann, wenn nicht er, sodern ein Dritter diese begangen hat - nämlich dann, wenn er seine Zugangsdaten nicht hinreichend vor dessen Zugriff gesichert hat. Also: Notizzettel mit Username- /Passwortkombinationen nach Gebrauch besser wieder vom Monitor abhängen. Fragt sich, ob dies z.B. auch im Fall moderner Passwortmanager an gemeinsam genutzten PCs gilt.
Quelle: BGH Pressemeldung