So jedenfalls, wenn es nach der amerikanischen Authors Guild, einer Vereinigung von US-Rechteinhabern von Autoren und Verlagen geht. Die meinen nämlich, daß Amazons eBook-Reader "Kindle" eine nicht autorisierte Tonaufführung vornimmt, wenn man bei einem urheberrechtlich geschützen Werk die Vorlesefunktion aktiviert.
Amazon möchte offenbar nicht ausprobieren, ob die (US-)Gerichte das auch so sehen, man hat zugesagt, die Vorlesefunktion auf Wunsch bei entsprechenden eBooks zu deaktivieren. Da fragt man sich ja, was denn eigentlich mit einem Blinden-PC ist, der standartmäßig alle Textausgaben vorliest. Muß der Blinde dann immer auf die Braille-Zeile zurückgreifen, wenn er ein urheberrechtlich geschützes Buch betrachtet? Viele blinde Studenten legen ihre Bücher auf den Scanner und lassen sie sich vorlesen, wenn sie nicht in Blindenschrift verfügbar sind. Da könnte ja auch jemand nicht Authorisiertes zuhören...
Quelle: Heise-News
ursprünglicher Bericht über den Streit: Heise-News