Und zwar Eur 1.500,- in bar! So heißt es immer wieder auf den bunten Einladungen der Kaffeefahrten-Mafia. Zuletzt glücklicherweise bei meinem Vater. Da wollen wir dem Glück doch mal etwas auf die Sprünge helfen und die Anbieter mit § 661 a BGB vertraut machen, sowie mit der neuesten OLG-Hamm und BGH-Rechtsprechung...
Ich werde weiter berichten!