..lebt man offenbar hier im schönen Münster. Denn das hiesige VG hat große Weisheit zum Thema Rundfunkgebühren verkündet: Hinsichtlich eines "neuartigen Rundfunkempfangsgerätes" (vulgo: Computer) kommt es für die Gebührenpflicht darauf an, wie dieser üblicherweise genutzt wird. Interessanterweise stellt das VG Münster dabei genau auf die gleichen Kriterien wie das VG Ansbach in einer früheren Entscheidung zum gleichen Thema ab, zieht aber genau den gegenteiligen Schluß:
Wenn in einem Haushalt noch keinerlei Empfangsgerät angemeldet ist, kann man gerade nicht davon ausgehen, daß die betreffende Person nun gerade ihren PC zum Rundfunkempfang nutzen möchte. In Ansbach wollte wenigstens solche Medienabstinenten noch in den Genuß der PC-Abgabe bringen.
Durch die Blume wurde der GEZ außerdem noch gleich mit auf den Weg gegeben, daß sie noch nichtmal in der Lage sei, einen anständigen Widerspruchsbescheid zu fertigen.
Trotz pointierter Schreibweise ist hoffentlich zum Ausdruck gekommen, daß ich die Entscheidung loben wollte? Sicherheitshalber erwähn' ich es noch mal...
Die Entscheidung im Volltext.