Montag, 30. November 2020

Das amerikanische Huawei

Erinnern Sie sich an den „Telekommunikations-Notstand“? Mit dieser bislang unbewiesenen Anschuldigung wegen angeblicher Spionage-Hintertüren gegen Huawei sollte eine Beteiligung der chinesischen Firma am Netzausbau in Europa unterbunden werden; letztlich wurde sogar das Smartphone-Geschäft von Huawei massiv geschädigt, da die Zulieferung und Kooperation mit und von amerikanischen Anbietern faktisch unterbunden wurde. 

Man könnte das Ganze als staatlich verordneten (Wirtschafts-) Boykott bewerten. 


Nun kam kürzlich heraus, daß sich in den Routern der amerikanischen Firma Juniper Networks - welche verschiedentlich beim 5G-Netzausbau im Einsatz sind - eine NSA-Hintertür in der Software befindet, welche sowohl von der NSA, aber auch von „Dritten“ (Malware-Produzenten) bereits ausgenutzt worden ist. 

Hier reden wir also nicht über „Verdachtsfälle“ mit hätte oder könnte, sondern von tatsächlich bereits ausgenutzten Sicherheitslücken in bereits eingesetzten Systemen. 


Folgerichtig müßte je nun gegen Juniper Networks ebenfalls der "Telekommunikations-Notstand“ ausgerufen werden, die betreffende Hardware rückstandslos aus europäischen Netzen entfernt und die Firma bei der weiteren Vergabe von Aufträgen ausgeschlossen werden. 


Das IT-News-Magazin GOLEM.de fragte daher bei einigen Politikern (fast aller Parteien), die sie als „Transatlantiker“ ausgemacht hatten, nach, ob denn nun entsprechende Maßnahmen zu erwarten wären oder wie man hierzu Stellung nehme. 


Bislang - einen Monat später - gibt es offenbar immer noch keine Stellungnahme dazu. 

Wer am lautesten „Betrug!“ ruft, sollte doch normalerweise aufpassen, daß er selbst in dieser Hinsicht sich nichts vorzuwerfen hat… 


Quellen: 

Huawei-Gegner schweigen zu Juniper-Hintertüren

Das Klappern der Juniper-Hintertüren im deutschen 5G-Netz 

Freitag, 20. November 2020

Neue Betrugsmasche in Corona-Zeiten!



Stellen Sie sich vor, Sie finden folgende Stellenanzeige im Web:

„Attraktiver Nebenverdienst bis zu 2.500 € im Monat, leichte Tätigkeit von zu Hause aus; ein Monat Einarbeitungszeit. Melden Sie sich bei der Global Import GmbH!“



Das Ganze wirkt auf den ersten Blick durchaus seriös und glaubwürdig; Ihnen wird ein Arbeitsvertrag angeboten, in dem auch die Probezeit festgehalten ist und Sie entschließen sich, die Stelle anzunehmen. Man sagt ihnen, dass sie für verschiedene Bereiche eines Import- und Export-Unternehmens tätig werden sollen; dazu gehören leichte Bürotätigkeiten und sie müssen auch Zahlungen überwachen und teilweise Zahlungen weiterleiten. Um sie in dieses Aufgabenfeld einzuarbeiten, meldet sich schon am nächsten Tag per WhatsApp Chat ihr sogenannter „Supervisor“ bei Ihnen und erklärt, dass die Zahlung eines deutschen Kunden kurz bevor stünde, die zum litauischen Tochterunternehmen der GmbH weitergeleitet werden müsste. Damit man für sie während der Probezeit kein eigenes Geschäftskonto aufmachen müsse, könnten sie diese eine Zahlung ruhig über ihr Privatkonto abwickeln – man „würde ihnen da insoweit vertrauen!“. Nachdem Sie Ihre Kontoverbindung genannt haben, kommt tatsächlich drei Tage später bereits die Zahlung von 4.300,- € von einem Herren aus München bei Ihnen an. Diese Zahlung leiten sie auftragsgemäß an eine litauische Kontoverbindung. Weitere 2 Tage später erklärt Ihnen Ihr Supervisor, dass Sie nun üben würden, eingegangene Zahlungen per Bitcoin-Transaktion weiterzuleiten. Dazu werde man Sie durch den Prozess führen, eine „bitcoin-wallet“ zu eröffnen und Sie sollen später die erhaltenen Gelder dann auf ein Ihnen genanntes Bitcoin-Wallet überweisen. Per Teamviewer und Chat führt man Sie durch den Prozess der Eröffnung einer Bitcoin-Wallet, deren Nummer und Zugangsdaten selbstverständlich von Ihrem Supervisor notiert werden. Kurze Zeit später erhalten Sie wiederum eine Zahlung von 2.800,- €, diesmal von einem Herrn aus Berlin. Diese verwandeln Sie über eine Bitcoin-Börse in Bitcoins und machen dann eine Bitcoin-Transaktion auf eine Ihnen genannte Bitcoin-Wallet, die angeblich der GlobalImport GmbH gehört. Nach dieser Transaktionen reißt auf seltsame Weise der Kontakt zu ihren Supervisor ab; er meldet sich nicht mehr per WhatsApp und auch unter den Ihnen angegebenen Telefonnummern ist im Augenblick niemand zu erreichen. Nun ja, Sie befinden sich ja noch in der Probezeit Ihres Arbeitsverhältnisses, haben bisher also auch noch keinen Lohn für ihre Tätigkeit kassiert. Sie hoffen, dass der Arbeitsvertrag noch zustande kommen wird.

Bereits zwei Tage später meldet sich aber nicht die Firma Global Import GmbH bei Ihnen, sondern zum einen die Staatsanwaltschaft, zweitens ihre Hausbank und drittens zwei aufgebrachte ebay-Kunden, die angeblich durch Sie um Ihre Bezahlung geprellt worden sind. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, bei einem Dreiecksbetrug mitgewirkt zu haben, bei dem Gelder für nicht gelieferte ebay-Waren in hohem Umfang an ausländische Firmen transferiert worden sind. Ihre Hausbank wirft ihnen Beteiligung an einem Geldwäsche-Tatbestand vor und sperrt sämtliche ihrer Konten. Und die aufgebrachten ebay-Kunden wollen wahlweise eine teure Einbauküche oder ein gebrauchtes Motorrad von Ihnen geliefert haben, was sie angeblich bei ebay bei Ihnen gekauft haben und für dass sie den Kaufpreis auf Ihr Konto überwiesen haben.



Was ist nun passiert? Sie werden es sich vielleicht bereits denken:

Die Firma Global Import GmbH gibt es überhaupt nicht. Aber wer schaut schon bei der Annahme einer Stellenanzeige im Firmenregister nach. Die Hinterleute dieser Betrugsmasche sitzen möglicherweise tatsächlich in Osteuropa, vielleicht aber auch in Deutschland, so genau kann man das nicht sagen. Klar ist, dass sie nicht so heißen, wie der Supervisor sich Ihnen gegenüber benannt hat. Der Arbeitsvertrag ist selbstverständlich nur vorgespielt, niemand hat die Absicht, Ihnen Geld zu zahlen oder Sie für die Firma entgeltlich arbeiten zu lassen. Die Betrüger haben dagegen mehrere „Mitarbeiter“, die sie auf ähnlichem Wege in Internet-Stellenportalen angeworben haben, für sich arbeiten lassen. Deren private Kontodaten nutzen sie, um Gelder, die sie durch ebay-Betrügereien ergaunert haben, zu waschen. Dazu wird Ihre deutsche Kontoverbindung mit einem unauffälligen deutschen Namen in Zusammenhang gebracht und unter dieser Bezeichnung Waren bei eBay zum Kauf angeboten. In Ihrem Falle war es eben die genannte Einbauküche und das Motorrad. Die gutgläubigen ebay-Kunden, die sich tatsächlich auf die Bezahlung via Vorkasse bzw. Überweisung eingelassen haben, waren nun der Meinung, bei Ihnen ein Motorrad oder eine Einbauküche zu kaufen, obwohl Sie von dieser Transaktion überhaupt nichts wussten. Das eingehende Geld haben Sie an eine litauische Bankverbindung überwiesen, die mit einem gestohlenen Personalausweis eröffnet wurde, und auf eine Bitcoin Wallet überwiesen, die sich nicht zurückverfolgen lässt, da sie technisch wie Bargeld zu betrachten ist.

Dafür haben Sie nun die Scherereien, dass Sie die Staatsanwaltschaft überzeugen müssen, nichts von der Betrugsmasche gewusst zu haben, sowie das Problem, dass Ihre Hausbank nicht ohne Weiteres während des laufenden Ermittlungsverfahrens Ihre Konten wieder freigeben wird.



Wir müssen davon ausgehen, dass diese Masche augenblicklich weit verbreitet ist, da wir innerhalb einer Woche mehrfach einen vergleichbaren Sachverhalt vorliegen hatten.

Freitag, 13. November 2020

Alltagshack

Der Definition nach ist ein "Hack" ein "einfallsreicher Kniff, bei dem durch spielerischen Umgang mit Technik auf ungewöhnliche Weise ein Problem gelöst wird". 

So gesehen ist das nachfolgende Video ein Paradebeispiel für Hacking: Die Filmmusik von Harry Potter, instumentiert für Waschmaschine und Trockner!


Und da soll noch jemand sagen, die Corona-Zeit zu Hause würde die Kreativität nicht beflügeln... ;-)

Donnerstag, 6. August 2020

Covid-19 macht Software sicherer…

Covid-19 macht Software sicherer? Was soll denn der Unsinn, werden Sie jetzt fragen. Naja, indirekt stimmt die Aussage aber: 

Nach Auswertung von Statistiken aus Microsofts „Bug-Bounty-Program“, also der Initiative, gegen Belohnung Sicherheitslücken in der Software zu melden, hat sich eine deutliche Zunahme derartiger Meldungen bei gleichzeitig deutlicher Erhöhung der Auszahlungen gezeigt. Die Werte liegen für den Zeitraum der letzten 12 Monate ungefähr beim dreifachen des vorherigen Zeitraumes. Auch die Anzahl an Fehlern, die mit einzelnen Patches behoben wurde, hat sich deutlich erhöht. Allein im Juli wurden 120 Fehler - davon 18 kritische - mit Patches behoben. Eine Auswertung der vergleichbaren Programme von Apple und Google liegt mir zwar nicht vor, dürfte aber ähnlich aussehen. 

Viele Programmierer, die entweder als Selbständige ohne Aufträge zu Hause sitzen und sich langweilen, oder vom Arbeitgeber in Kurzarbeit geschickt wurden, suchen sich nun eben andere sinnvolle Betätigungen. Immerhin 13.700.000,- $ hat Microsoft im letzten Jahr für solche Meldungen ausgeschüttet; das Finden eines entsprechenden Bugs kann also durchaus auch lukrativ sein. 



Links:

Golem News

Microsoft SRC Blog 

Donnerstag, 16. Juli 2020

Privacy Shield vom EUGH gekippt

Der österreichische Jurist und Aktivist Max Schrems hat einen erneuten Sieg vor dem EUGH davongetragen: Nachdem bereits das vorherige Datenschutzabkommen "Safe Harbour" 2015 für unwirksam erklärt worden war, hat nun die Nachfolgeregelung "Privacy Shield" dasselbe Schicksal ereilt.
Alle Übermittlungen von personenbezogenen Daten in die USA, die (nur) auf diesem Abkommen beruhen, müssen nun überdacht und überarbeitet werden.
Es gibt nach wie vor eine Möglichkeit, personenbezogene Daten legal in die USA zu übermitteln: Sog. "Standartvertragsklauseln" ermöglichen in Einzelfällen die Datenübertragung. Allerdings werden jetzt wohl über kurz oder lang sämtliche Datenschutzerklärungen geändert werden müssen, in denen eine Datenübermittlung nur aufgrund des "privacy shields" geregelt wird.
Schrems hatte bereits die Entscheidung von 2015 in Bezug auf Facebook erwirkt; er hatte von der irischen Datenschutzbehörde verlangt, zu unterbinden, daß Facebook Ireland seine Daten an den Mutterkonzern in den USA übermitteln darf. Dort würden diese Daten nicht angemessen gegen US-Überwachungsmaßnahmen gesichert, wie bereits die allseits bekannten Enthüllungen von Edward Snowden gezeigt hätten. Facebook USA sei verpfichtet, der NSA oder auch dem FBI Zugang zu sämtlichen Daten zu gewähren, ohne daß Betroffenen hiergegen eine wirksame Rechtsschutzmöglichkeit zur Verfügung stünde.

Dieses Manko hatte "Privacy Shield" eigentlich korrigieren wollen, indem der Mechanismus einer "Ombudsperson" in den Vorgang eingebaut wurde. Dem hat der EUGH nun aber eine Absage erteilt. In der Presseerklärung heißt es, daß der "...Ombudsmechanismus entgegen den darin von der Kommission getroffenen Feststellungen den betroffenen Personen keinen Rechtsweg zu einem Organ eröffnet, das Garantien böte, die den nach dem Unionsrecht erforderlichen Garantien der Sache nach gleichwertig wären, d.h. Garantien, die sowohl die Unabhängigkeit der durch diesen Mechanismus vorgesehenen Ombudsperson als auch das Bestehen von Normen gewährleisten, die die Ombudsperson dazu ermächtigen, gegenüber den amerikanischen Nachrichtendiensten verbindliche Entscheidungen zu erlassen.

Quellen / Links:
Spiegel Netzwelt
Golem News 
Presseerklärung des EUGH

Mittwoch, 15. Juli 2020

Das große Jubiläum - das keiner feiert...


Gestern vor 25 Jahren ging eine Erfindung aus Erlangen um die Welt, die den Medienkonsum weltweit für immer verändern sollte und Folgeerfindungen ermöglichte wie tragbare Medienabspieler, Streaming, over-the-air-Dienste und vieles mehr.
Die Rede ist natürlich vom "Audio Codec der Moving Pictures Experts Group, layer III" - gemeinhin als MP3 bekannt.
Dieser verlustbehaftete Kompressionsalgorithmus machte sich psychoakustische Effekte zu nutze; das heißt, die Experten verlagerten den "Verlust" bei der Komprimierung weitgehend in einen Bereich, der für das menschliche Ohr unhörbar (oder schlecht hörbar) ist. Natürlich bleibt ein Verlust ein Verlust; gerade im HighEnd-Bereich und bei entsprechendem Equipment kann man einen Unterschied zu CDs oder gar SACDs schon hören. Trotzdem leitete die Erfindung von MP3 viele Bewegungen in der Computerbranche ein: Erstmals konnte man Musik per Modem oder ISDN durchs Internet schicken; der iPod machte das Unternehmen Apple überhaupt erst richtig erfolgreich und Plattformen wie Napster, eDonkey und Gnutella leiteten die Tauschbörsen-Ära (und die Abmahnindustrie bei den Rechtsanwälten) ein. Winamp wurde zur meistbenutzten Windows-Software.
Alles in allem kann man sagen: Vielen Dank, Fraunhofer-Institut; herzlichen Glückwunsch, MP3 - it really whips the Llamas ass!

Quelle: Spiegel Netzwelt 

Dienstag, 14. Juli 2020

Gerichtliche Schlappe für Tesla droht...

Wer einen Tesla, z.B. das "Model 3", erwirbt, kann für diesen das "Funktionspaket für autonomes Fahren (Autopilot)" mit erwerben. Dieses verspricht "volles Potential für autonomes Fahren" und zählt eine ganze Reihe von Autonomie-Features aus, die in naher Zukunft verfügbar sein werden.
Immerhin mit € 7.500,- läßt Tesla sich das bisher bezahlen. Nun ist "volle Autonomie" bei Kraftfahrzeugen ein großes Wort: Nach der allgemeinen Definition gibt es fünf Autonomiestufen, von denen erst die fünfte tatsächlich volle Autonomie im eigentlichen Wortsinne ermöglicht. Gegenwärtige Fahrzeuge schaffen bestenfalls die Stufe 2 oder 3; der Gesetzgeber arbeitet gerade daran, die rechtlichen Voraussetzungen für Stufe 3 zu schaffen.
Die Wettbewerbszentrale hat Tesla daher vor dem Landgericht München I wegen unlauteren Wettbewerbs durch irreführende Werbung verklagt: Volle Fahrautonomie sei noch Jahre entfernt, auch wenn die Werbung etwas anderes suggeriere. Teslas Anwälte sehen das natürlich anders: Technisch sei die Vollautonomie bereits in greifbarer Nähe, es läge hauptsächlich noch an rechtlichen Gegebenheiten.
Das Landgericht München I hat in einer ersten Verhandlung klar gemacht, daß es die wettbewerbsrechtlichen Anforderungen für eine solche Werbung eher streng sieht. Es könnte daher sein, daß die Wettbewerbszentrale mit ihrer Argumentation durchdringen wird.

Quelle: Manager Magazin

Update

Einer Mitteilung des Gerichts zufolge wurde der Klage gegen Tesla nun "vollumfänglich stattgegeben". Die Aussagen Teslas stellten "irreführende geschäftliche Handlungen" dar. Die Begriffe und Formulierungen erweckten bei Durchschnittsverbrauchern eine Vorstellung, die mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht in Einklang stehe. Daran ändern auch mittlerweile eingefügte Hinweise am Schluss der Webseite nichts.

Quelle: Golem News