Donnerstag, 16. Juli 2020

Privacy Shield vom EUGH gekippt

Der österreichische Jurist und Aktivist Max Schrems hat einen erneuten Sieg vor dem EUGH davongetragen: Nachdem bereits das vorherige Datenschutzabkommen "Safe Harbour" 2015 für unwirksam erklärt worden war, hat nun die Nachfolgeregelung "Privacy Shield" dasselbe Schicksal ereilt.
Alle Übermittlungen von personenbezogenen Daten in die USA, die (nur) auf diesem Abkommen beruhen, müssen nun überdacht und überarbeitet werden.
Es gibt nach wie vor eine Möglichkeit, personenbezogene Daten legal in die USA zu übermitteln: Sog. "Standartvertragsklauseln" ermöglichen in Einzelfällen die Datenübertragung. Allerdings werden jetzt wohl über kurz oder lang sämtliche Datenschutzerklärungen geändert werden müssen, in denen eine Datenübermittlung nur aufgrund des "privacy shields" geregelt wird.
Schrems hatte bereits die Entscheidung von 2015 in Bezug auf Facebook erwirkt; er hatte von der irischen Datenschutzbehörde verlangt, zu unterbinden, daß Facebook Ireland seine Daten an den Mutterkonzern in den USA übermitteln darf. Dort würden diese Daten nicht angemessen gegen US-Überwachungsmaßnahmen gesichert, wie bereits die allseits bekannten Enthüllungen von Edward Snowden gezeigt hätten. Facebook USA sei verpfichtet, der NSA oder auch dem FBI Zugang zu sämtlichen Daten zu gewähren, ohne daß Betroffenen hiergegen eine wirksame Rechtsschutzmöglichkeit zur Verfügung stünde.

Dieses Manko hatte "Privacy Shield" eigentlich korrigieren wollen, indem der Mechanismus einer "Ombudsperson" in den Vorgang eingebaut wurde. Dem hat der EUGH nun aber eine Absage erteilt. In der Presseerklärung heißt es, daß der "...Ombudsmechanismus entgegen den darin von der Kommission getroffenen Feststellungen den betroffenen Personen keinen Rechtsweg zu einem Organ eröffnet, das Garantien böte, die den nach dem Unionsrecht erforderlichen Garantien der Sache nach gleichwertig wären, d.h. Garantien, die sowohl die Unabhängigkeit der durch diesen Mechanismus vorgesehenen Ombudsperson als auch das Bestehen von Normen gewährleisten, die die Ombudsperson dazu ermächtigen, gegenüber den amerikanischen Nachrichtendiensten verbindliche Entscheidungen zu erlassen.

Quellen / Links:
Spiegel Netzwelt
Golem News 
Presseerklärung des EUGH