Immerhin mit € 7.500,- läßt Tesla sich das bisher bezahlen. Nun ist "volle Autonomie" bei Kraftfahrzeugen ein großes Wort: Nach der allgemeinen Definition gibt es fünf Autonomiestufen, von denen erst die fünfte tatsächlich volle Autonomie im eigentlichen Wortsinne ermöglicht. Gegenwärtige Fahrzeuge schaffen bestenfalls die Stufe 2 oder 3; der Gesetzgeber arbeitet gerade daran, die rechtlichen Voraussetzungen für Stufe 3 zu schaffen.
Die Wettbewerbszentrale hat Tesla daher vor dem Landgericht München I wegen unlauteren Wettbewerbs durch irreführende Werbung verklagt: Volle Fahrautonomie sei noch Jahre entfernt, auch wenn die Werbung etwas anderes suggeriere. Teslas Anwälte sehen das natürlich anders: Technisch sei die Vollautonomie bereits in greifbarer Nähe, es läge hauptsächlich noch an rechtlichen Gegebenheiten.
Das Landgericht München I hat in einer ersten Verhandlung klar gemacht, daß es die wettbewerbsrechtlichen Anforderungen für eine solche Werbung eher streng sieht. Es könnte daher sein, daß die Wettbewerbszentrale mit ihrer Argumentation durchdringen wird.
Quelle: Manager Magazin
Update
Einer Mitteilung des Gerichts zufolge wurde der Klage gegen Tesla nun "vollumfänglich stattgegeben". Die Aussagen Teslas stellten "irreführende geschäftliche Handlungen" dar. Die Begriffe und Formulierungen erweckten bei Durchschnittsverbrauchern eine Vorstellung, die mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht in Einklang stehe. Daran ändern auch mittlerweile eingefügte Hinweise am Schluss der Webseite nichts.Quelle: Golem News