Donnerstag, 14. November 2019

Section Control doch rechtmäßig!



Nach der heutigen Entscheidung des OLG Lüneburg kann die „section control“ genannte Pilotanlage zur Verkehrsüberwachung an der Bundesstraße 6 nun doch in (Test-)Betrieb gehen. 
Ein Gerichtsverfahren hatte dies zunächst verhindert, nachdem das Verwaltungsgericht Hannover entschieden hatte, es fehle die notwendige gesetzliche Grundlage für die Datensammlung, die mit der abschnittsweisen Geschwindigkeitsüberwachung einher gehe. 
In der Zwischenzeit wurde das technische Verfahren vom Hersteller nachgebessert; die Fahrzeuge werden auf der Meßstrecke nun anonymisiert identifiziert und erst am Ende der Messung - wenn die Geschwindigkeit im verbotenen Bereich liegt - erneut fotografiert, um die endgültige Identifizierung für das Bußgeldverfahren durchzuführen. 

In dem nun durchgeführten Hauptsacheverfahren zeigte sich das Oberlandesgericht mit dem nachgebesserten anonymisierten Verfahren und einem entsprechenden Nachsatz im Polizeigesetz zufrieden; die im einstweiligen Verfahren zu Grunde gelegten Beanstandungen bestünden nun nicht mehr. 
Das niedersächsische Innenministerium freute sich auch schon über eine „gerechtere Form“ der Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen. 


Links: