Mittwoch, 30. Mai 2012

Vom Fach!


Da ich offenbar "theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Informationstechnologierechts nachgewiesen habe, die erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt" wird, darf ich seit gestern die Bezeichnung "Fachanwalt für IT-Recht" führen!