Mittwoch, 21. März 2012

Haftstrafen für Abofallen-Betreiber



Das Hamburger Landgericht verurteilte den Hauptangeklagten im sog. "Abofallen-Prozeß" wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Seine fünf Mitangeklagten erhielten Bewährungs- und Geldstrafen.
Die Angeklagten hatten in den vergangenen Jahren über Scheinfirmen diverse Download-Portale betrieben, damit hatten sie bei 70.000 Nutzern über fünf Mio. Euro "erwirtschaftet".
Die Richterin sah allerdings bei den Nutzern solcher Portale eine erhebliche Mitschuld. Diese hätten oft leichtfertig ihre persönlichen Daten preisgegeben und hätten bei aufmerksamem Durchlesen der Seiten die Kostenpflicht erkennen können.

Auch im Ermittlungsverfahren scheint nicht alles reibungslos gelaufen zu sein, dies legt jedenfalls der launige Blogbeitrag eines Kollegen der Kanzlei Hoenig aus Berlin nahe. Obwohl ich dem Kollegen in einem Punkt widersprechen muß: Der Kostenhinweis auf zumindest einer der fraglichen Aboseiten wurde regelmäßig ausgeblendet! Ich habe sogar noch den Quelltext, da ich diesen damals bei einer Zivilsache gesichert hatte und bemerkenswert fand, wie geschickt man ein Auslesen des http-referrer-codes "google.de" nutzen kann....


Quellen:
Heise News
Blog Kanzlei Hoenig