Bis gerade wurde bereits spannend die technische Seite dargestellt, bemerkenswert ist allerdings, daß der Livestream durchschnittlich von zwischen 300 und 400 Kollegen gesehen wird - bei etwas über 160.000 Anwälten doch eher moderat....
Recht(s) und Links - das Recht und Technik -Blog von IT-Fachanwalt Jürgen Hüneborn aus Münster. Meldungen, Fachartikel, Besprechungen - alle Kuriositäten, die mir so täglich über den Weg laufen, werden hier kommentiert und für Sie seziert! Viel Spaß bei der Lektüre.
Montag, 22. Januar 2018
Live-Stream des Deutschen Anwaltsvereins...
Heute findet eine Info-Veranstaltung in Berlin zum Thema "besonderes elektronisches Anwaltspostfach" (beA) statt. Der Stream kann über youtube empfangen werden.
Bis gerade wurde bereits spannend die technische Seite dargestellt, bemerkenswert ist allerdings, daß der Livestream durchschnittlich von zwischen 300 und 400 Kollegen gesehen wird - bei etwas über 160.000 Anwälten doch eher moderat....
Bis gerade wurde bereits spannend die technische Seite dargestellt, bemerkenswert ist allerdings, daß der Livestream durchschnittlich von zwischen 300 und 400 Kollegen gesehen wird - bei etwas über 160.000 Anwälten doch eher moderat....
Donnerstag, 18. Januar 2018
Cloud UnternehmerTag 2018 Bonn
Der Cloud-Unternehmertag 2018 in Bonn ist vorbeit! Es war wieder einmal sehr interessant - danke auch dem Kollegen Solmecke für seinen großartigen Vortrag; schade, daß hierfür kein größerer Raum vorgesehen war!
Die Themen dieses Jahr waren:
NRW MUSS DIGITALER WERDEN – WIE EIN LAND SEINE UNTERNEHMEN BEI DER DIGITALEN TRANSFORMATION UNTERSTÜTZT Prof. Dr. Andreas Pinkwart Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW
DAS SCOPEVISIO-CLOUD-ÖKOSYSTEM FÜR DIE DIGITALE TRANSFORMATION DES MITTELSTANDS Dr. Jörg Haas Scopevisio AG, Michael Rosbach Scopevisio AG
Unternehmenssteuerung: Echtzeit & in Farbe Scopevisio AG, agindo GmbH, Microsoft
Hotels & Gastronomie werden digital Scopevisio AG, weclapp GmbH, eurodata AG, CrossPOS
Mit dem Rücken zur Wand! Wie die Digitalisierung unsere Kanzlei rettete – und uns nebenbei massenhaft Mandanten bescherte Christian Solmecke, Legalvisio GmbH
ScopeTorial – Projekteffizienz durch modernes Videocoaching Scopevisio AG
DIGITIZE OR DIE - ROADMAP ZUM DIGITALEN GESCHÄFTSMODELL Philipp Depiereux
DIGITALE INNOVATION TREIBT WACHSTUM Kent Hahne Gründer und CEO, apeiron restaurant & retail GmbH Die Marken als Franchisegeber/-nehmer: GinYuu, The ASH, BULLITT, L‘Osteria
CLOUD PERSPEKTIVEN IM MITTELSTAND Christian Geckeis Microsoft Deutschland GmbH
Alles in allem eine gelungene Veranstaltung!
Die Themen dieses Jahr waren:
NRW MUSS DIGITALER WERDEN – WIE EIN LAND SEINE UNTERNEHMEN BEI DER DIGITALEN TRANSFORMATION UNTERSTÜTZT Prof. Dr. Andreas Pinkwart Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW
DAS SCOPEVISIO-CLOUD-ÖKOSYSTEM FÜR DIE DIGITALE TRANSFORMATION DES MITTELSTANDS Dr. Jörg Haas Scopevisio AG, Michael Rosbach Scopevisio AG
Unternehmenssteuerung: Echtzeit & in Farbe Scopevisio AG, agindo GmbH, Microsoft
Hotels & Gastronomie werden digital Scopevisio AG, weclapp GmbH, eurodata AG, CrossPOS
Mit dem Rücken zur Wand! Wie die Digitalisierung unsere Kanzlei rettete – und uns nebenbei massenhaft Mandanten bescherte Christian Solmecke, Legalvisio GmbH
ScopeTorial – Projekteffizienz durch modernes Videocoaching Scopevisio AG
DIGITIZE OR DIE - ROADMAP ZUM DIGITALEN GESCHÄFTSMODELL Philipp Depiereux
DIGITALE INNOVATION TREIBT WACHSTUM Kent Hahne Gründer und CEO, apeiron restaurant & retail GmbH Die Marken als Franchisegeber/-nehmer: GinYuu, The ASH, BULLITT, L‘Osteria
CLOUD PERSPEKTIVEN IM MITTELSTAND Christian Geckeis Microsoft Deutschland GmbH
Alles in allem eine gelungene Veranstaltung!
Dienstag, 9. Januar 2018
Meltdown und Spectre - Drama ohne Ende?
Hektisch wird derzeit programmiert, wenn man den diversen Sicherheitsportalen der IT-Welt glauben darf. Nachdem die Sicherheitslücke in der "out-of-order"-Logik moderner Multicore-Prozessoren vor einigen Tagen in der Presse die Runde machte und v.a. Intel und ARM-System betroffen zu sein scheinen, hat Intel mit den Betriebssystemherstellern zusammengearbeitet, um schleunigst einen Patch in die Welt zu bringen. Mit diesem Patch soll die Abschottung der out-of-order-Logik der Mehrkernprozessoren gelingen. Während in den USA offenbar erste Klagen gegen Intel eingehen, hat Microsoft einen ersten Patch für das Windows-System vorgelegt. Dieser führt nun allerdings zu erneutem Ärger: Das Update KB4056892 führt laut einiger Nutzerberichten insbesondere auf AMD-Systemen zu einem Bootfehler und lässt sich auf anderen PCs nicht installieren.
Darüber hinaus werden in den USA nun offenbar die ersten Klagen gegen Intel vorbereitet, wenn man den Presseberichten trauen kann.
Intel verlautbar derweilen, daß zunächst die Prozessoren der letzten fünf Verkaufsjahre gepatcht werden sollen und bestätigt dabei auch, daß es Performance-Auswirkungen geben wird.
Darüber hinaus werden in den USA nun offenbar die ersten Klagen gegen Intel vorbereitet, wenn man den Presseberichten trauen kann.
Intel verlautbar derweilen, daß zunächst die Prozessoren der letzten fünf Verkaufsjahre gepatcht werden sollen und bestätigt dabei auch, daß es Performance-Auswirkungen geben wird.
Quellen:
Heise Security - Meltdown Update für Win10 legt einige PCs lahm
Heise Security - Meltdown und Spectre Sicherheitslücke
Dienstag, 2. Januar 2018
besonderes elektronisches Amateurprojekt
Am 01.01.2018 begann für die Anwaltschaft in Deutschland die "passive Benutzungspflicht" für das "besondere elektronische Anwaltspostfach" - beA. Also, eigentlich. Im Augenblick steht das beA nämlich nicht zur Verfügung. Das hat mehrere Gründe. Nach Darstellung der Bundesrechtsanwaltskammer muß der technische Dienstleister ATOS eine "Störung beim Zugang" beheben. Diese Störung könnte sich allerdings als tiefergreifendes Problem der Konzeption des ganzen Dienstes entpuppen. Diesen Schluß könnte man jedenfalls ziehen, sollten sich Feststellungen bewahrheiten, die im Rahmen des 34. Chaos Communication Congress von den dortigen Experten getroffen wurden.
Als betroffener Nutzer will ich mir - ohne technische Informationen von der verantwortlichen Seite - im Augenblick kein endgültiges Urteil erlauben. Kritisiert hatte ich bereits mehrfach, daß der Dienst nicht die tatsächlichen, dienstlichen Vertretungsregeln und Mandatsverhältnisse in Sozietäten und Partnerschaften abbildet. Sollte es jedoch zutreffen, daß die privaten Schlüssel der Anwälte zentral auf den Servern eines Dienstleistungspartners außerhalb der direkten Verfügung der Kanzleien gespeichert werden, ist dies nicht nur eine technische Störung, sondern ein konzeptionelle Fehlplanung, die die Nutzbarkeit des Gesamtsystems infrage stellt.
Ich bin gespannt, wie sich das beA weiterentwickelt und wann es wirklich zu Verfügung stehen wird.
Quelle:
Stellungnahme des Anwaltsvereins
34C3-Bericht bei Heise-News
Als betroffener Nutzer will ich mir - ohne technische Informationen von der verantwortlichen Seite - im Augenblick kein endgültiges Urteil erlauben. Kritisiert hatte ich bereits mehrfach, daß der Dienst nicht die tatsächlichen, dienstlichen Vertretungsregeln und Mandatsverhältnisse in Sozietäten und Partnerschaften abbildet. Sollte es jedoch zutreffen, daß die privaten Schlüssel der Anwälte zentral auf den Servern eines Dienstleistungspartners außerhalb der direkten Verfügung der Kanzleien gespeichert werden, ist dies nicht nur eine technische Störung, sondern ein konzeptionelle Fehlplanung, die die Nutzbarkeit des Gesamtsystems infrage stellt.
Ich bin gespannt, wie sich das beA weiterentwickelt und wann es wirklich zu Verfügung stehen wird.
Quelle:
Stellungnahme des Anwaltsvereins
34C3-Bericht bei Heise-News
Das große Löschen
Alles Gute an meine Leser im neuen Jahr! Ich hoffe, Sie hatten alle ruhige Feiertage.
In Deutschland beginnt jedenfalls ab sofort "das große Löschen": Daß Politiker aus populistischen Gründen eine verfassungswidrige Konstruktion zu Gesetzesrang erheben, wäre nicht das erste mal. Ob allerdings dem "NetzDG", also dem "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)" diese Ehre zu teil werden wird, ist noch nicht ganz klar.
Klar ist jedoch, daß bei den Betreibern sozialer Netze eine gewisse Nervosität herrscht. Das beste Geschäft mache die nämlich bei minimalem Personaleinsatz (Algorithmen statt Angestellte -> bei youtube), das NetzDG erfordert jedoch Entscheidungen, die von jemandem getroffen werden müssen. Manche Kritiker sagen, man würde hier private Dienstanbieter zu Richtern erheben. So ganz kann ich das nicht nachvollziehen, denn letztlich gilt ja ohnehin für jeden Dienstanbieter die Privatautonomie. Manche Menschen verwechseln Facebook mit dem Internet. Klar ist allerdings auch, daß Dienstanbieter bei fehlendem Personal "im Zweifel lieber löschen" werden. Einer Kultur der freien Meinungsäußerung von wehrhaften, informierten Bürgern auf Augenhöhe dient das sicher nicht. Schade eigentlich, denn "damals", als ich so gegen 1995 zum ersten Mal von diesem "World Wide Web" gehört hatte, hielt ich das genau deshalb für eine gute Idee.
Zudem wird durch das NetzDG möglicherweise eine Welle der gesteuerten Empörungsmaschinerie in Gang gesetzt werden. Den Anfang können wir bereits beobachten, der Spiegel hat bereits eine passende Handlungsanleitung zum seltsamen Fall der Frau Storch entwickelt.
Ob das NetzDG demnach tatsächlich seinen Sinn erfüllen wird - jedenfalls in dem Zeitraum, bevor es möglicherwiese vom BVerfG kassiert wird - die Zukunft wird es zeigen! Und das WWW wird es überleben. Da bin ich sicher!
PS.: Ein Gutes hat das neue Gesetz aber: Endlich haben wir eine Legaldefinition des Begriffes "soziale Netzwerke", in § 1 des Gesetzes:
"Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke)..."
Textfassung NetzDG
In Deutschland beginnt jedenfalls ab sofort "das große Löschen": Daß Politiker aus populistischen Gründen eine verfassungswidrige Konstruktion zu Gesetzesrang erheben, wäre nicht das erste mal. Ob allerdings dem "NetzDG", also dem "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)" diese Ehre zu teil werden wird, ist noch nicht ganz klar.
Klar ist jedoch, daß bei den Betreibern sozialer Netze eine gewisse Nervosität herrscht. Das beste Geschäft mache die nämlich bei minimalem Personaleinsatz (Algorithmen statt Angestellte -> bei youtube), das NetzDG erfordert jedoch Entscheidungen, die von jemandem getroffen werden müssen. Manche Kritiker sagen, man würde hier private Dienstanbieter zu Richtern erheben. So ganz kann ich das nicht nachvollziehen, denn letztlich gilt ja ohnehin für jeden Dienstanbieter die Privatautonomie. Manche Menschen verwechseln Facebook mit dem Internet. Klar ist allerdings auch, daß Dienstanbieter bei fehlendem Personal "im Zweifel lieber löschen" werden. Einer Kultur der freien Meinungsäußerung von wehrhaften, informierten Bürgern auf Augenhöhe dient das sicher nicht. Schade eigentlich, denn "damals", als ich so gegen 1995 zum ersten Mal von diesem "World Wide Web" gehört hatte, hielt ich das genau deshalb für eine gute Idee.
Zudem wird durch das NetzDG möglicherweise eine Welle der gesteuerten Empörungsmaschinerie in Gang gesetzt werden. Den Anfang können wir bereits beobachten, der Spiegel hat bereits eine passende Handlungsanleitung zum seltsamen Fall der Frau Storch entwickelt.
Ob das NetzDG demnach tatsächlich seinen Sinn erfüllen wird - jedenfalls in dem Zeitraum, bevor es möglicherwiese vom BVerfG kassiert wird - die Zukunft wird es zeigen! Und das WWW wird es überleben. Da bin ich sicher!
PS.: Ein Gutes hat das neue Gesetz aber: Endlich haben wir eine Legaldefinition des Begriffes "soziale Netzwerke", in § 1 des Gesetzes:
"Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke)..."
Textfassung NetzDG
Samstag, 9. Dezember 2017
Digitale Assistenten, die digitale Enteignung und das Zeitalter des Mitverdienens
Digitale Assistenten am Beispiel von Google Home, ein kurzes Unboxing und eine erste Inbetriebnahme von Googles digitalem Assistenten.
Siri, GoogleHome, Cortana, Alexa: 56 Prozent der Deutschen haben schon mal digitale Assistenten ausprobiert - das sagt jedenfalls HeiseNews in einer aktuellen Nachricht. Gerade einmal 19 Prozent können sich allerdings eine dauerhafte Nutzung vorstellen. Warum hat die Industrie ein so großes Interesse an dieser neuen Technik? Das Smartphone-Zeitalter nähert sich dem Ende; jetzt werden die Pfründe neu vergeben. Die "Big Five" der IT-Industrie müssen liefern, sonst stehen nachher nicht ihre Inhalte und Angebote, sondern diejenigen der Konkurrenz beim Nutzer zu Hause im Wohnzimmer. Das Schlachtfeld ist klar, die Kampf um die Vorherrschaft hat aber gerade erst begonnen...
Siri, GoogleHome, Cortana, Alexa: 56 Prozent der Deutschen haben schon mal digitale Assistenten ausprobiert - das sagt jedenfalls HeiseNews in einer aktuellen Nachricht. Gerade einmal 19 Prozent können sich allerdings eine dauerhafte Nutzung vorstellen. Warum hat die Industrie ein so großes Interesse an dieser neuen Technik? Das Smartphone-Zeitalter nähert sich dem Ende; jetzt werden die Pfründe neu vergeben. Die "Big Five" der IT-Industrie müssen liefern, sonst stehen nachher nicht ihre Inhalte und Angebote, sondern diejenigen der Konkurrenz beim Nutzer zu Hause im Wohnzimmer. Das Schlachtfeld ist klar, die Kampf um die Vorherrschaft hat aber gerade erst begonnen...
Montag, 20. November 2017
Blockchain: Chancen, Recht und Regulierung
Mein Kollege RA Dr. Neumann war hier in Münster auf der Tagung „Blockchain: Chancen, Recht und Regulierung“ der RWTÜV Stiftung und des ITM am 07. November. Von dort kommt sein umfassender Bericht,
Falls "_tl;dr_" (für die nicht-Techniker: "Too long, didn't read"), hier eine kurzes Intro von Herrn Dr. Neumann:
„Im Erbdrostenhof zu Münster fand am 7. November 2017 die Tagung der RWTÜV-Stiftung und des Instituts für Informations- Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zu Chancen, Recht und Regulierung der Blockchain statt. Dabei inspirierten sich Techniker und Juristen gegenseitig. Die Vorträge wurden rege diskutiert. In den folgenden Zeilen findet sich die ausgearbeitete Version meines vorab am 14.11.2017 auf LinkedIn pulseveröffentlichten Tagungsberichts.“
https://ra.de/artikel/blockchain-chancen-recht-und-regulierung
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