Dienstag, 2. Januar 2018

besonderes elektronisches Amateurprojekt

Am 01.01.2018 begann für die Anwaltschaft in Deutschland die "passive Benutzungspflicht" für das "besondere elektronische Anwaltspostfach" - beA. Also, eigentlich. Im Augenblick steht das beA nämlich nicht zur Verfügung. Das hat mehrere Gründe. Nach Darstellung der Bundesrechtsanwaltskammer muß der technische Dienstleister ATOS eine "Störung beim Zugang" beheben. Diese Störung könnte sich allerdings als tiefergreifendes Problem der Konzeption des ganzen Dienstes entpuppen. Diesen Schluß könnte man jedenfalls ziehen, sollten sich Feststellungen bewahrheiten, die im Rahmen des 34. Chaos Communication Congress von den dortigen Experten getroffen wurden.
Als betroffener Nutzer will ich mir - ohne technische Informationen von der verantwortlichen Seite - im Augenblick kein endgültiges Urteil erlauben. Kritisiert hatte ich bereits mehrfach, daß der Dienst nicht die tatsächlichen, dienstlichen Vertretungsregeln und Mandatsverhältnisse in Sozietäten und Partnerschaften abbildet. Sollte es jedoch zutreffen, daß die privaten Schlüssel der Anwälte zentral auf den Servern eines Dienstleistungspartners außerhalb der direkten Verfügung der Kanzleien gespeichert werden, ist dies nicht nur eine technische Störung, sondern ein konzeptionelle Fehlplanung, die die Nutzbarkeit des Gesamtsystems infrage stellt.
Ich bin gespannt, wie sich das beA weiterentwickelt und wann es wirklich zu Verfügung stehen wird.

Quelle:
Stellungnahme des Anwaltsvereins
34C3-Bericht bei Heise-News