Freitag, 28. Januar 2022

Vertrieb der chinesischen "My2022"-Olympia-App im AppStore - strafbare Handlung?

Seit kurzem ist tatsächlich die chinesische "My 2022"-Olympia-App weltweit in den  AppStores verfügbar: 

Ich muß sagen: Zu meiner Verwunderung! Ein wenig zum Hintergrund. 

Die My2022-App soll für den Zeitraum der olympischen Winterspiele in China eine Plattform für alle Gäste bieten, einerseits ein Wegweiser und Kommunikationstool für das Event zu bieten, andererseits aber auch die Funktionen einer Covid-Warn-App mit Gesundheitsdatenregister zu erfüllen. Und: Die Nutzung ist verpflichtend (wenn man die olympischen Spiele besuchen möchte)! 

Nun kann es aber inzwischen als gesichert gelten, daß My2022 nicht nur die genannten Funktionen erfüllt, sondern außerdem noch Ihr Smartphone in eine veritable Wanze verwandelt - mehr als das ohnehin schon der Fall ist. Die Kommunikation über die App kann an staatliche "Stakeholder" ausgeleitet werden, Gespräche können möglicherweise auch direkt abgehört werden und zudem ist bereits lokal in der App ein "Wortfilter" installiert, der bei bestimmten Suchbegriffen in der Kommunikation Alarm schlägt. Das ist jedenfalls das bisherige Ergebnis eines re-Engineerings der Software - sagt auch "Citizen Lab", ein renommiertes interdisziplinäres Labor der University of Toronto. 

Nun könnte man sagen: Schön, was kümmert's uns, das ist China! 

Es gibt hier aus meiner Sicht zwei Punkte zu bedenken. Da zu befürchten steht, daß Besucher der Olympischen Spiele die App bereits hier in Deutschland installieren werden und ggfs. auch nach den Spielen mit noch installierter App hier einreisen werden, wird die App auch hier bei uns "benutzt" werden, wenn auch nicht willentlich. 

Und genau das verstößt zum einen sowohl die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google als auch von Apple.

Bei Google z.B. sind einerseits Apps verboten, die "Raum für illegale Handlungen" geben, andererseits aber auch Apps, die "vertrauliche Nutzerdaten ohne Offenlegung weiterleiten". Letzteres wird bei Google auch als "Malware" klassifiziert. 

Neben diesem zivilrechtlichen Verstoß hat das Ganze aber noch eine strafrechtliche Komponente: 

Die Vorschriften §§ 201, 202b und 202c StGB verbieten das Abhören von vertraulicher Kommunikation, das Ausspähen von Daten sowie dessen Vorbereitung. Die Verbreitung einer entsprechend zu qualifizierenden Software könnte einerseits direkt gem. § 202c (Herstellen oder Verschaffen eines Computerprogramms zum Zweck der Begehung des unbefugten Abfangens von Daten) strafbar sein, oder aber Beihilfe zu § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) darstellen. 

Ich hätte dies gern einmal durch Strafanzeige überprüft, leider handelt es sich um Antragsdelikte gem. § 205 StGB, die nur ausnahmsweise auch bei öffentlichem Interesse von der Staatsanwaltschaft ohne Antrag verfolgt werden. Und da ich weder plane, an den olympischen Spielen teilzunehmen, noch jounalistisch darüber zu berichten und mir deshalb auch nicht freiwillig eine "Wanze" auf meinem Handy installieren werde... kann ich leider keinen Strafantrag stellen. Sollten SIE aber Journalist sein und im Rahmen der olympischen Spiele bereits in Deutschland "My 2022" auf Ihrem Smartphone installiert haben oder installieren müssen - melden Sie sich gerne! Ich bin Ihnen sehr gerne sowohl beim Verfassen der Anzeige, als auch beim Strafantrag sowie der dann irgend wann folgenden Einsicht in die Ermittlungsakten behilflich; Kosten entstehen Ihnen dadurch keine. 

Funfact: Selbst der Deutsche Olympische Sportbund scheint der App nicht so ganz über den Weg zu trauen, auch wenn der die Nutzung durch die Athleten empfiehlt:

"Unsere Athleten werden in Peking mit einem Smartphone des IOC-Partners Samsung ausgestattet. Das BSI empfiehlt, My2022 auf diesen Geräten in China zu verwenden, die App bei der Rückkehr nach Deutschland zu deinstallieren und die Geräte auf die Werkseinstellungen zurückzusetzen"


Quellen, stellvertretend für viele: