Liebe Leser, zunächst alles Gute für das Jahr 2019! Ich hoffe, Sie hatten schöne Weihnachtsfeiertage. 2019 beginnt direkt mit einigen interessanten IT-Nachrichten. So haben einige Datenschutzaktivisten Strafanzeige gegen mehrere große Provider gestellt wegen der offenbar immer noch verbreiteten Praxis, die IP-Adressen und andere Verbindungsdaten ohne gesetzliche Grundlage drei Monate und länger zu speichern. Seit die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung außer Kraft ist, dürfen Provider die personenbezogenen Daten nur dann länger speichern, wenn diese aus technischen Gründen oder zu Zwecken der Abrechnung erforderlich sind. Bei den heute üblichen Flatrate-Verträgen sind sie zu Abrechnungszwecken gerade nicht erforderlich; technische Zwecke sind schwer vorstellbar. In einem von der Bundesnetzagentur wird eine Speicherzeit von wenigen Tagen für ausreichend erachtet, um auch technische Störungen des Netzes ausreichend einzugrenzen.
Quelle: Heise-News