Freitag, 18. Januar 2019

Amazon-Dash-Button unzulässig


Auch in zweiter Instanz hat Amazon mit seinem „Dash-button“ eine Niederlage gegen die Verbraucherzentrale NRW erlitten. Auch das Oberlandesgericht München hielt den Einkaufsknopf für rechtswidrig, da wesentliche Pflichten zur Verbraucherinformation wie der „Jetzt kaufen!“ Hinweis und Widerrufsbelehrungen nicht erfüllt werden können. Die Wiedergabe dieser Texte nur in der Amazon-App reiche nicht aus, befand das Gericht. Amazon will Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen. 

Sollte der Dash-Button vom Markt gehen, fragen sich natürlich alle technikbegeisterten IT-Enthusiasten: Wo bekommen wir jetzt derart preiswerte Smart-Buttons für unsere Bastelprojekte her? Die „DashButtonDudes“ beispielsweise sammeln Projektideen und Schemata, wie man über Amazons Smart-Button z.B. eine smarte Türklingel, einen „Record“-Button, einen smarten Lichtschalter und sogar eine Kaffeemaschinen-Fernsteuerung bauen kann… 

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